Wann endet der Markenschutz?

Schutzdauer einer Marke Nach jeweils zehn Jahren kann, gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr, der Markenschutz um weitere zehn Jahre verlängert werden. Der Markenschutz beginnt mit dem Anmeldetag und endet jeweils zehn Jahre später mit Ablauf des Monats in dem der Anmeldetag liegt.

Was kann nicht zur Marke werden?

Sie können kein Zeichen eintragen, das nicht grafisch darstellbar sind und dem jede Unterscheidungskraft fehlt, das also nicht dazu dienen kann, ein Unternehmen von einem anderen zu unterscheiden.

Welche Wortmarken kann man schützen?

Eine Wortmarke darf aus Buchstaben, Zahlen und gebräuchlichen Sonderzeichen bestehen. Mangelhafte Unterscheidungskraft und leichte Verwechselbarkeit können den vollen Schutz einer Wortmarke verhindern. Eine umfassende Markenrecherche kann verhindern, dass fremde Rechte verletzt werden und hohe Strafen drohen.

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Wie schütze ich meinen Namen?

Einen deutschlandweiten Schutz Ihres Firmennamens erhalten Sie, wenn Sie diesen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke eintragen lassen. Nach der Registrierung darf der Name für die registrierten Waren und Dienstleistungen in Deutschland nur von Ihnen benutzt werden.

Wie lange dauert der Widerspruch gegen die Markenanmeldung?

Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Marke, können Inhaber von älteren Marken Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird die Marke gelöscht und die Markenanmeldung ist hinfällig. Die Gebühren für die Markenanmeldung erhalten Sie nicht zurück.

Was ist mit dem Markenschutz in Österreich gemeint?

Mit dem Markenschutz in Österreich sind alle gesetzlichen Regelungen gemeint, die eingetragene Marken vor Nachahmung schützen. In der Regel erlangt eine Marke den Markenschutz durch Anmeldung beziehungsweise Registrierung der Marke.

Wie lang ist die EU-Marke geschützt?

Die Unionsmarke beziehungsweise EU-Marke heißt auch Gemeinschaftsmarke. Diese ist nach Eintragung zehn Jahre lang im gesamten EU-Raum geschützt. Wie auch bei der nationalen Marke ist der Markenschutz unbegrenzt immer wieder um weitere zehn Jahre verlängerbar.

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Welche Gebühren sind bei der Markenanmeldung für eine Marke enthalten?

Bei der Markenanmeldung für eine Marke sind in den Gebühren von 300 Euro (bei elektronischer Markenanmeldung 290 Euro), die das DPMA erhebt, drei Waren- und Dienstleistungsklassen bereits enthalten. Je zusätzlicher Klasse werden 100 Euro durch das DPMA im Zuge der Markenanmeldung berechnet.