Wann endet Notlagentarif?

Wann endet der Notlagentarif? Hat ein Versicherter oder eine Versicherte im Notlagentarif alle Rückstände beglichen (Versicherungsbeiträge, Säumniszuschläge und Mahnkosten), so erfolgt automatisch ab dem ersten Tag des übernächsten Monats der Rückwechsel in den ursprünglichen Tarif.

Was wird im Notlagentarif bezahlt?

Erstattet werden die Kosten der Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft. Bei Kindern werden auch Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsuntersuchungen und empfohlene Schutzimpfungen übernommen.

Wie wird der gebundene Versicherungsvermittler eingetragen?

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird der gebundene Versicherungsvermittler dann vom Versicherer in das vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) geführte Register über Versicherungsvermittler und -berater (www.vermittlerregister.info oder www.vv-register.de) eingetragen.

Welche Vorschriften gelten für den Versicherungsvermittler?

Wichtige Vorschriften hierzu finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das in den §§ 59 ff.VVGnicht nur beschreibt, was ein Versicherungsvermittler ist, sondern auch, welche Pflichten bei der Beratung des Kunden bestehen. Auf europäischer Ebene kommen noch weitere Regelungen hinzu, die Vorgaben zum Versicherungsvertrieb machen.

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Wie können Versicherungsvermittler befreit werden?

Gemäß § 34d Absatz 6 GewO können Versicherungsvermittler auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreit werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1.) Vermittlung von Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, 2.)

Was ist ein Versicherungsvermittler?

Der Begriff des Versicherungsvermittlers wird in § 59 VVG definiert. Versicherungsvermittler sind nach der gesetzlichen Vorgabe Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Wichtigste Unterscheidungskriterien sind: Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherungsunternehmen oder einem anderen…