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Wann entsteht Hypothek?
Die Hypothek wird begründet: a) vertraglich durch Einigung zwischen Grundstückseigentümer und Gläubiger und Eintragung im Grundbuch. Zu beachten: Die Hypothek steht dem Grundstückseigentümer zu, bis die Forderung entsteht und der Hypothekenbrief übergeben ist. Eintragung im Grundbuch (§§ 830, 837 ZPO).
Kann Hypothek abgetreten werden?
Da die Hypothek zur Forderung akzessorisch ist, kann sie grundsätzlich auch nur in der Höhe abgetreten werden, in deren Höhe sie tatsächlich besteht.
Wie wird Hypothek übertragen?
Die Übertragung der Hypothek erfolgt durch Abtretung der gesicherten Forderung. Für die wirksame Übertragung einer Briefhypothek – diese Form der Hypothek ist der Regelfall in der Praxis – muss die Abtretungserklärung schriftlich erteilt werden. Außerdem muss der Hypothekenbrief dem Erwerber übergeben werden.
Was ist der Unterschied zwischen Brief- und Buchhypothek?
Der Unterschied zwischen Brief- und Buchhypothek liegt in der Übertragung. Die Briefhypothek kann außerhalb des Grundbuches übertragen werden. Bei der Buchhypothek muss die Übertragung im Grundbuch eingetragen werden.
Was sind die besonderen Schwierigkeiten bei der Hypothek?
Die besonderen Schwierigkeiten bei der Hypothek liegen darin, dass dieses Recht zwar als akzessorisches Sicherungsmittel ganz ähnlich konstruiert ist wie etwa die Bürgschaft oder das Pfandrecht an Mobilien. Die Hypothek ist mit der von ihr gesicherten Forderung untrennbar verbunden, wie sich aus § 1153 ergibt.
Was ist die Eintragung der Hypothek in das Grundbuch?
Die Eintragung der Hypothek in das Grundbuch ist das zweite Element, damit die Hypothek entsteht. Die Eintragung ist damit mit der Übergabe bei der Übereignung beweglicher Sachen nach § 929 S. 1 zu vergleichen. Die Übergabe als tatsächliches Element soll den Eigentumswechsel nach außen dokumentieren (Publizität).
Was ist die Frage des Umfangs der hypothekarischen Haftung?
Bei der Frage des Umfangs der hypothekarischen Haftung müssen zwei Aspekte unterschieden werden: Als Erstes ist zu fragen, welche Ansprüche mit der Hypothek gesichert werden sollen. Und zweitens muss geklärt werden, welche Gegenstände neben dem Grundstück noch „haften“, also mitverwertet werden können.