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Wann erlischt Zahlungspflicht?
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 194 ff. BGB und § 195 BGB) verjähren die meisten Rechnungen nach drei Jahren. Aber auch wenn die Rechnung verjährt ist, erlischt die Zahlungspflicht nicht automatisch! Der Schuldner (also der Empfänger der Rechnung) muss eine sogenannte Einrede der Verjährung geltend machen.
Welche Folgen hat die Verjährung für den Gläubiger?
Rechtsfolge der Verjährung ist, dass sich der Schuldner auf die Verjährung berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern kann. Der Gläubiger kann seinen Anspruch nicht mehr erfolgreich einklagen, obwohl der Anspruch weiterhin besteht. Dies gilt selbst dann, wenn er von der Verjährung nicht gewusst hat, § 214 Abs.
Wann beginnt die Verjährung neu zu laufen?
Bei Neubeginn der Verjährung beginnt die Verjährung nicht (erst) wieder mit dem 1. Januar des Folgejahres zu laufen, sondern unmittelbar nach dem Tag des Ereignis- ses, das zum Neubeginn der Verjährung geführt hat (z.B. Anerkenntnis des Anspruchs durch Zahlung einer Abschlagszahlung).
Welche Folgen hat die Hemmung der Verjährung?
In § 209 BGB wird bestimmt, dass der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird. Das hat zur Folge, dass die durch Hemmung unterbrochene Verjährungsfrist zum Stillstand kommt und nach Wegfall der Hemmung weiterläuft.
Kann die Einrede der Verjährung verjähren?
Die regelmäßige Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt drei Jahre nach § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). § 214 BGB räumt nämlich nur ein, Zahlungen nach Eintritt der Verjährung zu verweigern, eine Rückforderung wegen der Einrede der Verjährung ist nicht möglich.
Wie kann ich eine Verjährung unterbrechen?
Die Verjährungsfrist kann aber unterbrochen werden. Unterbrechung der Verjährung tritt ein, wenn der Schuldner den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt, der Gläubiger seinen Anspruch gerichtlich geltend macht oder im Mahnverfahren einen Mahnbescheid erwirkt.