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Wann ermittelt der Generalbundesanwalt?
Der Generalbundesanwalt vertritt grundsätzlich die Anklage in allen Strafverfahren, die vor den Bundesgerichtshof kommen. Er hat außerdem eine Sonderzuständigkeit für eine Reihe von Staatsschutzdelikten, die gegen den Bund gerichtet sind oder in denen die mutmaßlichen Täter grenzüberschreitend handeln.
Wer ernennt den Generalstaatsanwalt?
Er selbst unterliegt der Dienst- und Fachaufsicht durch den Landesjustizminister.
Was machen bundesanwälte?
Die in der Behörde tätigen Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof sind auf Lebenszeit berufene Beamte. Der Generalbundesanwalt nimmt in Revisionsstrafsachen die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben bei den Verhandlungen und Entscheidungen des Bundesgerichtshofs wahr.
Wie wird man Generalstaatsanwalt?
In Deutschland kannst du nur Staatsanwalt/Staatsanwältin werden, wenn du Jurist/in bist und zuvor Rechtswissenschaften studierst hast. Außerdem musst du die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben.
Was ist die wichtigste Aufgabe einer Generalstaatsanwältin?
Die wichtigste Aufgabe einer Generalstaatsanwältin bzw. eines Generalstaatsanwalts als Leiterin oder Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft ist die Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres oder seines Bezirks und damit über alle ihr bzw. ihm unterstellten Bediensteten.
Wie gibt es einen Generalstaatsanwalt in Österreich?
Einen Generalstaatsanwalt gibt es z. B. im Kanton Genf. Die Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft im Bereich Staatsschutz übernimmt in der Schweiz die Bundesanwaltschaft . In Österreich ist an jedem der vier Oberlandesgerichte eine Oberstaatsanwaltschaft eingerichtet.
Was ist der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft?
Behördenleiter ist der Generalstaatsanwalt, der gemäß § 147 Nr. 3 i. V. m. § 146 GVG die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks ausübt und seinerseits an Weisungen des zuständigen Landesjustizministeriums gebunden ist.
Wie ist die Generalstaatsanwaltschaft zu verwechseln?
Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft bei eigenen Ermittlungen erstreckt sich auf Staatsschutzdelikte, beispielsweise Hoch-, Friedens- und Landesverrat sowie Straftaten gegen die äußere Sicherheit.