Wann Fifo und Lifo?
Während beim FIFO-Prinzip die zuerst eingelagerten Waren auch zuerst entnommen werden, sind es beim LIFO-Prinzip die zuletzt eingelagerten Waren, die zuerst entnommen werden. In ausgeschriebener Form steht die Abkürzung LIFO also für „Last In, First Out“.
Wie funktioniert das LIFO Verfahren?
Mit Hilfe dieser Informationen wird nun der Materialverbrauch und der Endbestand bewertet. Als erstes lösen wir dieses Beispiel mit dem periodischen LIFO Verfahren. Bei diesem geht man generell immer davon aus, dass Lieferungen, die zuletzt im Lager ankamen, auch als erstes wieder aus dem Lager entnommen werden.
Warum last in first out?
Der Begriff Last In – First out (kurz LIFO) bezeichnet in der Lagerhaltung ein Verfahren, wie Waren in einem Lager abgelegt werden. Last In – First out bedeutet so viel wie „zuletzt herein – zuerst hinaus“. Gemeint ist damit, dass Elemente, die zuletzt abgelegt wurden, als Erste wieder entnommen werden.
In welchem Fall kann der Steuerpflichtige das LiFo Verfahren auch steuerrechtlich anwenden?
Der Steuerpflichtige darf die Lifo-Methode auch bei der Bewertung der Materialbestandteile unfertiger oder fertiger Erzeugnisse anwenden (zu den weiteren Voraussetzungen siehe R 6.9 Abs. 2 Satz 4 EStR).
Wie berechnet man die Restmenge im LIFO?
Beim periodischen LIFO, das in meiner Rechnung angewendet wird, berechnet man die Restmenge am Ende des Jahres und nimmt dann einfach den Preis des Anfangsbestands und bei Bedarf der darauf folgenden Zugänge. Ob der Anfangsbestand rein praktisch gar nicht mehr komplett im Lager sein kann, wird nicht berücksichtigt.
Wie kann die LIFO-Methode praktiziert werden?
Nach Abschnitt 36a, Abs. 4, EStR kann die LiFo-Methode auf folgende Weisen praktiziert werden. Das permanente LiFo-Verfahren setzt eine laufende mengen- und wertmäßige Erfassung aller Zu- und Abgänge voraus. Sie ähnelt somit der verfeinerten Methode der Durchschnittsbewertung.
Wie kann das LIFO-Verfahren genutzt werden?
Das LiFo-Verfahren kann von allen Gewerbetreibenden genutzt werden, die zur Buchführung verpflichtet sind oder auf freiwilliger Basis Bücher führen. Zu beachten ist, dass im Rahmen der LiFo-Methode gleichwertige Güter zu einer Produktklasse zusammengefasst werden können.
Kann das LIFO-Verfahren in der Steuerbilanz angewandt werden?
Das LiFo-Verfahren darf jedoch in der Steuerbilanz nur angewandt werden, wenn der Steuerpflichtige den Gewinn nach §5 EStG ermittelt, die Verbrauchs- und Veräußerungsfolge auch für den Wertansatz in der Handelsbilanz unterstellt wird (vgl. dies den handelsrechtlichen GoB entspricht und kein Bewertungsabschlag nach § 51 Abs.