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Wann gehört eine Erfindung dem Arbeitgeber?
Wann ist das ArbEG anzuwenden? Dem ArbEG unterliegen die Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst sowie von Beamten und Soldaten. Das bedeutet: Erfindungen im Sinne dieses Gesetzes sind nur technische Ideen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.
Wem gehört die Erfindung?
Eine Erfindung gehört in der Regel dem Erfinder. Macht ein Arbeitnehmer auf der Arbeit eine Erfindung, kann es anders aussehen: Wenn sie zu den vertraglichen Pflichten gehört, während der täglichen Arbeit gemacht worden ist und im Arbeitsvertrag nichts anderes steht, gehört die Erfindung dem Arbeitgeber (Art. 332 OR).
Wem gehört Patent Erfinder oder Anmelder?
Eine GmbH oder eine andere juristische Person kann daher niemals Erfinder sein. Meldet der Erfinder sein Patent selbst an, ist er zugleich Eigentümer (synonym: „Anmelder“, „Inhaber“) des Patents (§ 6 PatG).
Ist der Arbeitgeber erlaubt die Erfindung zu verwerten?
Dem Arbeitgeber ist es erlaubt die Erfindung nicht nur national (also innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) zu verwerten, sondern auch europa- bzw. weltweit. (§14 Abs. 1 ArbnErfG). Der Arbeitgeber kann sich bei der Freigabe der Erfindung ein nicht ausschließliches Benutzungsrecht für den betreffenden Staat vorbehalten.
Wie kann man die Erfindung recht gut bestimmen?
Dadurch, dass die Erfindung meist in einem Produkt oder in/während einer Dienstleistung Anwendung findet, kann man den Erfindungswert recht gut (anhand des möglichen Umsatzes) bestimmen. Im Anschluss wird per Lizenzanalogie der Lizenzsatz festgelegt.
Wie kann man den Erfindungswert bestimmen?
Der Erfindungswert entspricht dem Kaufpreis oder der Lizenzgebühr, die der Arbeitgeber einem freien Erfinder zahlen müsste. Dadurch, dass die Erfindung meist in einem Produkt oder in/während einer Dienstleistung Anwendung findet, kann man den Erfindungswert recht gut (anhand des möglichen Umsatzes) bestimmen.
Was ist Der Anteilsfaktor für die Erfindung?
Der Anteilsfaktor bestimmt die Leistung und den Aufwand, die der Arbeitnehmer aufgrund seiner Ausbildung, seiner Erfahrung und seiner Position im Unternehmen für die Erfindung aufbringen musste.