Inhaltsverzeichnis
Wann gilt BImSchG?
BImSchV: Das müssen Kaminbesitzer*innen wissen. Der 31. Dezember 2020 ist ein Stichtag für Kaminbesitzer*innen: Nach diesem Tag müssen Kamine, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, den Vorgaben der Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) entsprechen.
Was ist unter Immission nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu verstehen?
Gebietsbezogener Immissionsschutz Durch ein abgestimmtes, planvolles Vorgehen sollen schädliche Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen (§§ 44 bis 47 BImSchG) sowie Lärm (§§ 47a bis 47f BImSchG) bekämpft werden, insbesondere durch die Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen bzw.
Wie muss ein Gaskamin abgenommen werden?
Ein installierter Kamin muss vom Schornsteinfeger abgenommen werden, bevor er in Betrieb genommen werden darf. Doch wie verhält sich das Ganze bei den neuen gasbetriebenen Geräten? Welche Voraussetzungen müssen bei einem Gaskamin gegeben sein und was gibt es bei Aufbau und Abnahme zu beachten?
Ist der Gaskamin für die Heizung geeignet?
Das Aufwirbeln von Staub wird weitestgehend verhindert und das Wärmegefühl ist ein besonders angenehmes. Der Gaskamin ersetzt, wie ein einfacher Holzkamin auch, keine ganze Heizungsanlage, sondern ist für die Erwärmung einzelner Räume geeignet. Das macht er auf besonders gemütliche Art und Weise.
Wie kann ein Kaminofen in Betrieb genommen werden?
Damit ein Kaminofen in Betrieb genommen werden darf, müssen die bei der Verbrennung entstehenden Abgase über einen Schornstein nach draußen geleitet werden. Der Anschluss des Ofens an den Schornstein erfolgt über ein Rauchrohr, welches das Verbindungsstück zwischen Feuerstätte und Abgasanlage bildet.
Kann der Kamin mit Gas betrieben werden?
Damit der Kamin mit Gas betrieben werden kann, ist im Idealfall ein Gasanschluss an der betreffenden Stelle vorhanden. Andernfalls kann man sich auch mit Gasflaschen behelfen. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Vorräte in den Wohnräumen die Menge von 11 Kilogramm nicht übersteigen.