Wann gilt das VVG?

Für Ansprüche, die am 1. Januar 2008 bestehen und noch nicht verjährt sind, ist § 195 Bürgerliches Gesetzbuch bindend. Damit beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist bei Versicherungsverträgen auch drei Jahre.

Was macht das VVG?

Das VVG ist ein Bundesgesetz, das grundlegende gesetzliche Regelungen für die Rechtsbeziehung zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer sowie Versicherungsvermittler enthält. Von den Regelungen des VVG kann der Versicherer zum Vorteil des Versicherungsnehmers abweichen.

Wann findet das BGB Anwendung vor dem VVG?

Finden sich insbesondere im VVG keine speziellen Rechtsnormen, können Regelungen des BGB indes zur Anwendung kommen. Dies gilt etwa für das Zustandekommen von Versicherungsverträgen oder für die Behandlung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wann traten die Regelungen für die private Krankenversicherung in Kraft?

Januar 2009 in Kraft traten, handelt es sich um die inhaltsgleiche Übernahme der mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26. März 2007 (BGBl S. 378) beschlossenen Regelungen für die private Krankenversicherung in das neue Versicherungsvertragsgesetz.

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Was hat mit der Versicherungssteuer zu tun?

Versicherte haben in der Regel mit der Versicherungssteuer nichts zu tun. Sie wird direkt von den Versicherungsgesellschaften für ihre Mitglieder an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt.

Wie ändert sich die Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler?

Mit der IDD, die ab Ende Februar 2018 greift, ändert sich einiges für Versicherungsvermittler: so werden diese gesetzlich nunmehr als Verkäufer von Versicherungen angesehen. Weiterhin gilt ab Februar 2018 die Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler.

Was ist die Pflicht der Versicherungsvermittler zu vermitteln?

Für Versicherungsvermittler gehört es mit Inkrafttreten der IDD weiterhin zur Pflicht, sich bei Beratungsgesprächen zumindest nach den Wünschen und Bedürfnissen der Interessenten zu erkundigen und nur einen Vertrag zu vermitteln, der diesen entspricht.