Wann habe ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Wenn Sie arbeitslos und nicht krankenversichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Möglicherweise steht Ihnen Unterhalt oder Arbeitslosengeld II zu. Wenn Sie Schülerin, Auszubildende oder Studentin sind und keinen Nebenjob haben, dann können Sie kein Mutterschaftsgeld bekommen.

Hat jeder Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Es gilt: Frauen, die gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert sind, haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe von maximal 13 Euro pro Kalendertag.

Ist die Zahlung vom Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse übernommen?

Da die Zahlung vom Mutterschaftsgeld von der Kranken­kasse und nicht vom Arbeitgeber übernommen wird, bezieht sich die zweite Voraussetzung auf die Art der Krankenversicherung: Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

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Welche ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Arbeitnehmerinnen, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und die freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Wie werden die Regelungen für Mütter am Arbeitsplatz verständlicher?

Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.

Wie viel Mutterschaftsgeld erhalten Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind (Pflichtversichert oder freiwillig versichert), erhalten für die Zeit der Schutzfrist sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld in Höhe von höchstens 13 € pro Kalendertag (§ 24i Abs. 2 SGB V).