Wann hafte ich als Geschäftsführer einer GmbH persönlich?

Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers Dritten gegenüber. Der GmbH-Geschäftsführer haftet nach allgemeinen Grundsätzen gegenüber Dritten persönlich immer dann, wenn er Geschäfte tätigt und nicht ausreichend deutlich macht, dass er nicht für sich persönlich, sondern für die Gesellschaft handeln möchte.

Wie haftet ein geschäftsführender Gesellschafter?

Geschäftsführer sind verpflichtet, Steuern und Sozialabgaben der Arbeitnehmer abzuführen und haften bei einer Pflichtverletzung (§ 69 AO und § 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB). Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur verspätet nach, haftet er den Gläubigern der Gesellschaft auf Schadensersatz (§ 15a InsO, § 823 Abs. 2 BGB).

Wie haftet der Geschäftsführer einer GmbH?

Im Prinzip haftet jeder Geschäftsführer nur für seine eigenen Pflichtverletzungen, die er schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig (§ 276 BGB) begangen haben muss.

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Für was haftet Geschäftsführer GmbH?

Gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG haftet der Geschäftsführer der GmbH für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft geleistet wurden, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar waren und die Masse geschmälert haben.

Für was haftet der Geschäftsführer?

Wie lange haftet ein Geschäftsführer nach Ausscheiden?

Ein Geschäftsführer kann bis zu zehn Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft für Verbindlichkeiten haften, die bis zu dem Zeitpunkt des Austritts begründet wurden.

Ist ein Gesellschafter haftbar?

Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen neben der Gesellschaft, wenn sie bewusst mit Rechtsbindungswillen persönlich auf Verlangen von Banken, Vermietern oder sonstigen Geschäftspartnern des Unternehmens eine eigene rechtsgeschäftliche Verpflichtung eingehen.

Wie haftet GmbH-Geschäftsführer?

Entsprechend den gesetzlichen Haftungsgrundsätzen der GmbH haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Eine Haftung der Geschäftsführer gegenüber Dritten kommt daher nur in Ausnahmefällen in Betracht. Die Rechtsprechung hat dazu mehrere Fallgruppen entwickelt.

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