Wann haftet der Erbe unbeschränkt?

Nach Annahme der Erbschaft oder bei Versäumung der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist haftet der Erbe, mehrere Erben gemeinschaftlich, zunächst unbeschränkt, d. h. auch mit dem Eigenvermögen. Allerdings verbleibt die Möglichkeit die Haftung für Nachlassschulden auf die Erbmasse zu beschränken.

Was ist ein unbeschränkter Erbe?

Erbe kann seine Haftung in aller Regel auf den übernommenen Nachlass beschränken. Bei unbeschränkter Erbenhaftung ist das Privatvermögen des Erben dem Zugriff von Nachlassgläubigern ausgesetzt.

Was teilte der Gläubiger des Erblassers mit?

Im Rahmen seines Erbscheinantrages teilte der Gläubiger des Erblassers mit, dass ein Testament des Erblassers nicht bekannt sei und mithin von gesetzlicher Erbfolge auszugehen sei. Der eine Sohn habe die Ausschlagung des Erbes nicht erklärt, die Ausschlagungsfrist sein abgelaufen und der betroffene Sohn damit Erbe des Erblassers.

Was passiert beim Tod eines Schuldners?

„Es kommt immer wieder vor, dass sich Gläubiger an uns wenden, die vom Tod eines Schuldners erfahren haben. Natürlich passiert es auch, dass ein Schuldner im Laufe eines Inkassomandats verstirbt. Der Gesetzgeber hat das Erbrecht umfänglich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.“

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Wie kann der Gläubiger ein Zwangsverfahren durchführen?

Zunächst einmal kann der Gläubiger das betroffene Grundbuchamt darauf hinweisen, dass es bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 82 Abs. 1 GBO das dort vorgesehene Zwangsverfahren durchführen muss. Für eine Ermessensentscheidung des Grundbuchamtes ist hier kein Platz (so LG Ellwangen BWNotZ 1977, 177).

Wie werden die Nachlassgläubiger vom Erben aufgefordert?

Die Nachlassgläubiger werden sich zumeist schon im Eigeninteresse beim Erben melden, sobald sie vom Erbfall erfahren. Zur Klärung der Verhältnisse stellt das Gesetz (§§ 1970 ff. BGB) dem Erben das Aufgebotsverfahren zur Verfügung, in dem die Gläubiger vom Gericht zur Anmeldung ihrer Forderung aufgefordert werden.