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Wann haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen?
Als Geschäftsführer einer GmbH haften Sie auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen für die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Aufgaben. Unter anderem müssen Sie Ihre Pflichten als Geschäftsführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes ausüben, um keine persönliche Haftung für Schäden zu riskieren (§ 43 GmbHG).
Wann ist ein GmbH Geschäftsführer haftbar?
Geschäftsführer haften der Gesellschaft unter folgenden Voraussetzungen: Der GmbH ist ein Schaden entstanden. Der Geschäftsführer hat vorsätzlich oder fahrlässig eine ihm obliegende Pflicht verletzt. Zwischen dieser Pflichtverletzung und dem Schaden besteht ein Zusammenhang.
Sind nur geschäftsführende Personen haftbar?
Nur geschäftsführende Personen sind haftbar Obwohl bei der GmbH, wie auch bei der AG, ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen für die Schulden der Gesellschaft haftet, kann ein Geschäftsführer oder ein geschäftsführender Gesellschafter persönlich haftbar werden.
Wie haftet der Geschäftsführer in der Gründung der GmbH?
Darüber hinaus haftet der Geschäftsführer auch in der Gründungsphase der GmbH bis zur Eintragung in das Handelsregister für im Namen der GmbH in Gründung geschlossenen Verträge persönlich (sog. Handelndenhaftung). Diese Haftung erlischt mit Eintragung der GmbH, ab dann ist die GmbH verplichtet.
Wie kann die Haftung des Geschäftsführers ausgeschlossen sein?
Die Haftung des Geschäftsführers kann ausgeschlossen sein, wenn er auf Grund von wirksamen Weisungen der Gesellschafterversammlung gehandelt hat. Denn an derartige Weisungen ist er gesetzlich gebunden und die Befolgung einer gesetzlichen Pflicht kann keine Schadensersatzansprüche begründen.
Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine oft vertretene Gesellschaftsform. Einer der Gründe hierfür ist, dass die Haftung gegenüber Gläubigern, wie der Name der Gesellschaft schon sagt, beschränkt ist. Gemäß § 13 II GmbHG ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.