Wann haftet ein Gesellschafter einer GmbH persönlich?

Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen neben der Gesellschaft, wenn sie bewusst mit Rechtsbindungswillen persönlich auf Verlangen von Banken, Vermietern oder sonstigen Geschäftspartnern des Unternehmens eine eigene rechtsgeschäftliche Verpflichtung eingehen.

Wer ist Gläubiger einer Gesellschaft?

Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern kann (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB). Im Insolvenzverfahren vertreten die Gläubiger ihre Interessen gemeinschaftlich. Hauptorgan ist die so genannte Gläubigerversammlung, § 74 InsO.

Welche Haftung hat ein Geschäftsführer einer GmbH?

Der Geschäftsführer führt – entsprechend seiner Bezeichnung – die Geschäfte der GmbH und verwaltet deren Vermögen. Er trägt dabei grundsätzlich selbst kein Unternehmerrisiko und haftet nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH.

Wie haftet ein GmbH Gesellschafter?

Die GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.

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Wie haften Geschäftsführer einer GmbH?

Geschäftsführer sind verpflichtet, Steuern und Sozialabgaben der Arbeitnehmer abzuführen und haften bei einer Pflichtverletzung (§ 69 AO und § 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB). Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur verspätet nach, haftet er den Gläubigern der Gesellschaft auf Schadensersatz (§ 15a InsO, § 823 Abs. 2 BGB).

Wer ist Rechtsnachfolger einer gelöschten GmbH?

Nach Löschung von GmbH bzw. Wenn eine GmbH oder UG aus dem Handelsregister gelöscht wurde und die Gesellschaft kein Vermögen mehr hat, ist die Gesellschaft vollbeendet und hört – grundsätzlich ohne Rechtsnachfolger – auf, zu existieren.

Für was haftet der handelsrechtliche Geschäftsführer?

Der Geschäftsführer haftet für Abgabenforderungen gegenüber dem Bund und für Beitragsschulden gegenüber dem Sozialversicherungsträger insofern, als diese infolge schuldhafter Verletzung der dem Geschäftsführer auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können.