Wann handelt es sich um eine Betriebsstätte?

Gesetzlich definiert ist die Betriebsstätte gemäß § 12 Abgabenordnung als feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätte gelten aber auch Bauausführungen und Montagen.

Was versteht man unter einer Betriebsstätte?

Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die dem Betrieb eines Unternehmens dient. Der Begriff findet sich sowohl in nationalen dt. Steuergesetzen als auch in den Doppelbesteuerungsabkommen.

Was ist eine echte Betriebsstätte?

Betriebsstätte umfasst nach Art. 5 Abs. 2 OECD-MA insbesondere einen Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte, eine Werkstätte und ein Bergwerk, ein Öl- oder Gasvorkommen, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen.

Ist ein ausländisches Unternehmen in Deutschland ansässig?

Führt ein ausländisches Unternehmen in Deutschland Umsätze aus, unterliegen diese Umsätze ebenso wie bei inländischen Unternehmen der Umsatzbesteuerung in Deutschland. Im Ausland ansässig sind Unternehmen, die im Inland weder einen Sitz, eine Geschäftsleitung noch eine Zweigniederlassung haben (vgl. § 13b Abs.

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Was gelten für ausländische Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft?

Im Baubereich gelten für ausländische Unternehmen Sonderbedingungen. Die entsandten Arbeitnehmer sind bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft anzumelden. Zuständig für die Durchführung des Urlaubskassenverfahrens ist die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK), Hauptabteilung in Wiesbaden.

Ist ein ausländisches Unternehmen in Deutschland Umsatzsteuergesetz?

Führt ein ausländisches Unternehmen in Deutschland Umsätze aus, unterliegen diese Umsätze ebenso wie bei inländischen Unternehmen der Umsatzbesteuerung in Deutschland. Im Ausland ansässig sind Unternehmen, die im Inland weder einen Sitz, eine Geschäftsleitung noch eine Zweigniederlassung haben (vgl. § 13b Abs. 7 Umsatzsteuergesetz – UStG ).

Wie muss man ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz im Inland anmelden?

Grundsätzlich muss ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz im Inland für Umsätze, die in Deutschland steuerpflichtig sind, die Umsatzsteuer beim deutschen Finanzamt anmelden, die Steuer abführen und eine Steuererklärung abgeben.