Wann hat ein Arbeiter keinen Anspruch auf Lohn?

Ein Arbeitnehmer hat bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist (§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Wann entsteht Anspruch auf Gehalt?

Bei Arbeitnehmern heißt das: Erst die Arbeit, dann der Lohn. Der Arbeitnehmer geht in Vorleistung, erst dann bekommt er sein Geld. Bei Engpässen kann der Arbeitgeber mit einem Vorschuss einspringen, muss aber nicht.

Wie ist die Fälligkeit der Lohnzahlung geregelt?

Die Fälligkeit der Lohnzahlung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt: Der Arbeitnehmer ist zunächst vorleistungspflichtig. Das heißt, er muss erst einmal arbeiten. Dann folgt die Vergütung seiner Tätigkeit. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Wann muss der Arbeitgeber den Lohn bezahlen?

Oft stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ab wann der Mitarbeitende Anspruch auf den Lohn hat und bis wann er Zeit hat, diesen auszuzahlen. Gemäss Art. 323 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmenden den Lohn grundsätzlich am Monatsende bezahlen.

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Warum ist die Abmachung von Lohn unzulässig?

Diesbezüglich hat das Arbeitsgericht Zürich im Urteil vom 02.07.2001, ZR 101 (202) Nr. 64 entschieden, dass eine Abmachung, wonach der Lohn erst bezahlt wird, wenn Zahlungen von Kunden eingegangen sind, von Anfang an unzulässig ist.

Ist der Lohn am Ende des Monats auszurichten?

Obwohl das Gesetz in Anlehnung an die monatliche Lohnperiode bestimmt, dass der Lohn am Ende des Monats auszurichten ist, können grundsätzlich durch Abrede (persönlich oder im Reglement) oder Übung beliebige Zahlungstermine vereinbart werden.