Wann ist das Rechnungsdatum?

Das Rechnungsdatum ist das Datum, an dem du eine Rechnung erstellst und versendest. Es sollte nie vor dem tatsächlichen Datum liegen, an dem du die Rechnung erstellt und versendet hast.

Welche Bedeutung hat das Rechnungsdatum?

Als Rechnungsdatum wird das Datum bezeichnet, an dem die Rechnung gestellt wurde. Das Rechnungs und das Lieferdatum müssen nicht übereinstimmen.

Was bedeutet das Lieferdatum entspricht dem Rechnungsdatum?

Die Kennzeichnung auf Rechnungen Sie können beispielsweise vermerken, dass das Rechnungsdatum dem Lieferdatum entspricht. Damit wird angegeben, dass die Daten denselben Tag bezeichnen. Steht ein Datum für die Lieferung oder die Leistung schon fest, kann dies auch in der Rechnung bereits angegeben werden.

Was beschreibt das Rechnungsdatum?

In der Regel beschreibt es immer jenen Zeitraum, zu welchem der Hersteller seine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übergibt. Ist das es gleich dem Rechnungsdatum, so kann auch der Vermerk „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ auf der Rechnung ausgewiesen werden.

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Was gilt beim Rechnungsdatum zu beachten?

Was es beim Rechnungsdatum zu beachten gilt Die Angabe des Rechnungs-, Liefer oder Leistungsdatums ist auf jeder Rechnung verpflichtend. Ist dies nicht der Fall, riskieren Sie den Vorsteuerabzug Ihrer Kunden. Das Lieferdatum ist nicht gleich Rechnungsdatum. Die Datumsangabe (Formatierung) muss zulässig sein.

Ist das Lieferdatum und das Leistungsdatum in einer Rechnung ausgewiesen?

Das Lieferdatum bzw. Leistungsdatum muss somit in einer Rechnung stets ausgewiesen werden. Mit dieser Vorgabe will der Gesetzgeber erreichen, dass Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung klar in der Rechnung erkennen können. Dies gilt auch dann, wenn das Liefer-/Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht.

Was muss bei Rechnungsdatum und Lieferdatum beachtet werden?

Laut Umsatzsteuergesetz muss das Rechnungsdatum oder Lieferdatum auf Ihren Rechnungen stehen. Lesen Sie hier, was bei der Angabe des Lieferdatums beachtet werden muss. Die Angabe des Rechnungs-, Liefer oder Leistungsdatums ist auf jeder Rechnung verpflichtend. Ist dies nicht der Fall, riskieren Sie den Vorsteuerabzug Ihrer Kunden.

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