Wann ist das Zahlungskontengesetz in Kraft getreten?

Das Zahlungskontengesetz (ZKG) vom 11. April 2016 setzt die europäische Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU in Deutschland um. Besonders für diesen Personenkreis besteht nun grundsätzlich ein Anspruch, bei allen Kreditinstituten, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, ein Basiskonto zu eröffnen.

Was bedeutet Zahlungskontengesetz?

Das Zahlungskontengesetz (ZKG) ist bereits 2016 in Kraft getreten. Kernstück des Gesetzes ist das Basiskonto, das den in der EU lebenden Menschen ein Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen gibt. Das Basiskonto sichert gesellschaftliche Teilhabe und wurde daher zu Recht in der Presse gelobt.

Wer ist der Kontoinhaber eines Einzelkontos?

Kontoinhaber eines Einzelkontos ist ein Ehegatte allein, ungeachtet der Kontovollmacht für den anderen Ehegatten. Deshalb ist der Kontoinhaber auch Gläubiger der Kontoguthaben, unabhängig davon, durch wen sie eingezahlt oder überwiesen worden sind. Das gilt auch für Schuldsalden auf dem Konto.

Welche kontokonten gehören zu den Bankkonten?

Zu den Bankkonten gehören neben dem Girokonto das Anderkonto, Fremdwährungskonto, Jugendkonto, Kautionskonto, Sparkonto, Sperrkonto, Tagesgeldkonto, Termingeldkonto, Treuhandkonto (Geldkonten), Metallkonto oder Wertpapierdepot (Sachkonten).

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Welche Unterschiede gibt es beim Oder-Depotkonto?

Beim Oder-Depotkonto ist zwischen der Eigentumslage an den verwahrten Wertpapieren und den Rechten aus dem Depotvertrag zu unterscheiden. Der das Innenverhältnis von Gesamtgläubigern regelnde § 430 BGB ist nur für die Rechte aus dem Depotvertrag von Bedeutung, nicht jedoch für die Eigentumslage an den verwahrten Wertpapieren maßgebend.

Welche Verpflichtungen bestehen bei der Eröffnung eines neuen Girokontos?

Im Rahmen des Kontoeröffnungsantrages (meistens mit Schufa-Klausel), der die Grundlage des Girovertrages bildet, bestehen in Deutschland für die Geldinstitute bei der Eröffnung eines neuen Girokontos zwei gesetzliche Verpflichtungen, die die Identität des Inhabers betreffen.