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Wann ist die Angabe einer Diagnose auf dem kassenrezept erforderlich?
Bei der Verordnung von Arzneimitteln sollte keine Diagnose auf dem Rezept angegeben werden. Dies gilt auch, wenn ein durch die Arzneimittel-Richtlinie von der Verordnung ausgeschlossenes oder eingeschränktes Arzneimittel ausnahmsweise in einem medizinisch begründeten Einzelfall verordnet wird.
Was muss auf ein Hilfsmittelrezept?
Ist ein Hilfsmittel verordnet, muss Ziffer „7“ (Hilfsmittel) markiert sein. Vergisst der Arzt den Vermerk und heilt die Apotheke den Malus nicht, droht eine Retaxation. Achtung! Blutzuckerteststreifen und Harnteststreifen zählen nicht zu den Hilfsmitteln und müssen nicht mit der Ziffer „7“ kenntlichgemacht werden.
Wie lange Hilfsmittelrezept gültig?
Patientinnen werden am ehesten ein rosafarbenes Rezept erhalten. Damit rechnen die Apotheken verordnungsfähige Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel ab, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wurden. Nachdem sie ausgestellt wurden, sind solche Rezepte vier Wochen gültig.
Welche Diagnose bei Coaguchek?
Für das Gerinnungs-Selbstmanagement kommen Patienten in Betracht, die voraussichtlich dauerhaft antikoaguliert werden müssen. Häufigste Diagnosen sind dabei ein künstlicher Herzklappenersatz, permanentes Vorhofflimmern sowie rezidivierende Thrombosen und Lungenembolien.
Wie viele Hilfsmittel dürfen auf ein Rezept?
drei Arznei- oder Hilfsmittel pro Rezept, max. eine Rezeptur (nur Vorderseite des Muster 16 verwenden) ► Handschriftliche Änderungen bedürfen der zusätzlichen Unterschrift des Facharztes mit Datumsangabe.
Wie darf der Apotheker die Diagnose verlassen?
Im Hinblick auf die Diagnose – sofern diese dem Apotheker überhaupt offengelegt wird – muss und darf sich der Apotheker jedoch auf den behandelnden Arzt verlassen können. Denn die Diagnose gehört zum ureigenen Pflichtenkreis des Arztes und ist dem Apotheker gesetzlich verschlossen.
Ist der Apotheker verpflichtet die Diagnose mitzuteilen?
Weder Arzt noch Patient sind verpflichtet, dem Apotheker die Diagnose mitzuteilen, auf deren Grundlage eine Arzneimitteltherapieentscheidung vom Arzt getroffen wurde und in deren Folge der Apotheker zu einer entsprechenden Arzneimittelabgabe veranlasst werden soll.
Ist der Apotheker noch eine medizinische Aufsichtsbehörde?
Nach Standpunkt des Bundessozialgerichts (BSG), den sich der BGH in seinem Urteil zu Eigen gemacht hat, ist der Apotheker »weder ein medizinischer Obergutachter noch eine medizinische Aufsichtsbehörde des Arztes«.
Ist die Rechtsprechung in der Apothekerschaft nicht zu Unrecht?
Von André Byrla* / Während in der Apothekerschaft noch eine Diskussion über das Leitbild des Apothekers geführt wird, sieht die Rechtsprechung den Apotheker auf Augenhöhe mit dem Arzt – nicht zu Unrecht. Jedoch darf von den Gerichten die Realität des Apothekenbetriebs nicht unberücksichtigt gelassen werden.