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Wann ist ein bauzwang erfüllt?
Womöglich besteht für das Grundstück ein Bauzwang. Für Sie als Käufer kann dies bedeuten, auf dem Grundstück bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Gebäude errichtet haben zu müssen. Wer zunächst ein Grundstück kaufen und es erst einige Jahre später bebauen möchte, muss ggf. auf einen anderen Bauplatz ausweichen.
Was ist ein bauzwang?
Beim Bauzwang handelt es sich um eine zivilrechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde. Es wird in dieser Vereinbarung festgelegt was in welchem Zeitraum zu erfolgen hat, da ansonsten ein sog Weiterveräußerungsrecht der verkaufenden Partei (sprich Gemeinde) zum Tragen kommt.
In welchem Zeitraum muss man ein Grundstück bebauen?
Wenn Sie ein Grundstück von einer Gemeinde erwerben, steht im Kaufvertrag häufig eine Bebauungsfrist, zum Beispiel drei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie mit dem Bau beginnen. Ansonsten kann die Gemeinde das Grundstück zurückverlangen. Auf diese Weise sollen Spekulanten am Grundstückerwerb gehindert werden.
Was sind die Regelungen für den Bau eines Grundstücks?
Denn maßgebend sind immer die Regelungen zu dem Zeitpunkt, an dem Du den Bauantrag einreichst. Als Eigentümer eines Grundstücks bist Du immer zur Durchführung des Winterdienstes verpflichtet. Dies gilt unabhängig davon, ob auf dem Grundstück ein Haus steht oder nicht.
Was gilt beim Bebauungsplan?
Beim Bebauungsplan gilt: Maßgebend sind die Vorschriften, die bei der Einreichung des Bauantrags gelten. Je länger Du diesen hinauszögerst, umso größer wird das Risiko, dass sich die Rahmenbedingungen ändern. Egal, ob Dein Grundstück bebaut ist oder nicht: Für den Winterdienst bist Du als Anlieger immer verantwortlich.
Wie befasst du dich mit den einzelnen Bauschritten?
Da du vorhast Arbeiten an deinem Haus selbst durchzuführen, befasst du dich (hoffentlich) schon vorher intensiver mit den einzelnen Bauschritten wie ein „schlüsselfertiger“ Bauherr. Dieser Wissensvorsprung hilft dir dabei mit den Fachmännern der Baufirmen auf Augenhöhe zu sprechen.
Wann kannst du mit dem bauen beginnen?
Grundsätzlich kannst Du auch erst einige Jahre nach dem Erwerb des Grundstücks mit dem Bauen beginnen, wenn im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist. Enthält der Kaufvertrag eine Bebauungsverpflichtung, solltest Du diese Frist unbedingt einhalten, um eine spätere Rückabwicklung des Vertrags zu vermeiden.