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Wann ist ein Irrtum wesentlich?
Wesentliche Irrtümer (§ 871 ABGB) Ein wesentlicher Irrtum liegt vor, wenn über die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit der Willenserklärung geirrt wird, das heißt, wenn der Vertrag ohne den Irrtum überhaupt nicht geschlossen worden wäre.
Welche Anfechtungsmöglichkeiten gibt es?
Die Anfechtung einer Willenserklärung (bzw. eines Vertrages) ist wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung möglich. Relevante Anfechtungstatbestände sind insbesondere Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum, Motivirrtum, Arglistanfechtung und die Drohung (§§ 119, 123 BGB).
Wann ist ein Irrtum bei Vertragsabschluss beachtlich?
Unwesentlich ist ein Irrtum dann, wenn der Vertrag zwar geschlossen, aber bei richtiger Kenntnis der Umstände „doch nicht auf solche Art errichtet worden wäre” (§ 873 ABGB), vielmehr mit anderem Inhalt; zB mit anderer Menge, insbesondere anderem Preis, anderen Konditionen.
Wann ist ein Irrtum beachtlich?
Der Irrtum muss kausal für den Abschluss eines konkreten Geschäfts gewesen sein, sonst liegt ein “unerheblicher Irrtum vor”. Ob ein Irrtum dann noch beachtlich ist oder nicht hängt davon ab, ob Motivirrtum oder ein Geschäftsirrtum im weiteren Sinne vorliegt. Der Motivirrtum ist nur in bestimmten Fällen beachtlich.
Was ist ein Irrtum?
Irrtum. Bürgerliches Recht. Ein Irrtum lat. ”error” ist eine Fehlvorstellung von der Wirklichkeit. Im Zivilrecht ist der Irrtum insbesondere im Zusammenhang mit der Abgabe von Willenserklärungen von Bedeutung, also unter anderem beim Abschluss von Vertrag Verträgen. Er macht eine Willenserklärung zwar grundsätzlich nicht unwirksam,
Was ist eine Lüge und Irrtum?
Anders als ein Irrtum, ein fälschlicherweise unterlaufener Trugschluss, ist eine Lüge also eine Aussage, die mit dem Willen gemacht wird, das Gegenüber des Sprechenden zu täuschen. Diese Definition zeigt, dass es weiterhin offensichtlich eine Verbindung zwischen den Phänomenen Lüge und Irrtum geben muss.
Wann liegt ein wesentlicher Irrtum vor?
Ein wesentlicher Irrtum liegt vor, wenn über die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit der Willenserklärung geirrt wird, das heißt, wenn der Vertrag ohne den Irrtum überhaupt nicht geschlossen worden wäre. Das Vorliegen ermöglicht die Anfechtung und Beseitigung des gesamten Vertrages, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
Wie wird ein Irrtum hervorgerufen?
Nicht selten wird ein Irrtum dadurch hervorgerufen, dass nur begrenzte Mittel und Verfahren der Erkenntnis angewendet werden; wenn aber im Prozess der weiteren Untersuchungen vollkommenere Verfahren zur Verfügung stehen, beginnt der Irrtum zu verschwinden, und der Wahrheit wird sich genähert.