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Wann ist ein Umsatz zu versteuern?
Wann die Umsatzsteuer entsteht 1 UStG mit Ablauf des Monats, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. In allen anderen Fällen entsteht die Umsatzsteuer zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch nach Ablauf des Folgemonats, nachdem die Leistung ausgeführt worden ist.
Wann ist ein Umsatz ausgeführt?
Zeitpunkt der Leistung Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem Umsatz um eine Lieferung oder eine sonstige Leistung handelt. Lieferungen gelten dann als ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand erlangt.
Was bedeutet Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten?
Was ist die Ist-Besteuerung? Die Ist-Versteuerung wird im Fachjargon auch „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ genannt. Sie bedeutet, dass das Unternehmen die Umsatzsteuer auf seine Einnahmen erst dann an das Finanzamt anmelden und abführen muss, wenn die Einnahmen auch tatsächlich geflossen sind.
Was bedeutet Umsatz in der Steuererklärung?
Als Umsatz bezeichnet man den Wert der verkauften Waren und Dienstleistungen einer Periode. Auf den Umsatz eines Unternehmens wird Umsatzsteuer erhoben. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen sind dann verpflichtet, regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung durchzuführen.
Wie berechnet man Umsatzerlöse aus?
Umsatzerlöse entsprechen den kumulierten Verkaufserlösen der Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Der Umsatz lässt sich als Produkt aus Absatzmenge × Preis für alle Produkte berechnen; Erlösschmälerungen wie z.B. Rabatte, Boni oder Skonti werden vom Umsatz abgezogen.
Wie ist die Einkommensteuerpflicht geregelt?
Die Steuerpflicht ist in § 1 Einkommensteuergesetz geregelt: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit allen in- und ausländischen Einkünften der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ( Welteinkommensprinzip ).
Was ist eine unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht?
Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht. Die Steuerpflicht ist in § 1 Einkommensteuergesetz geregelt: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit allen in- und ausländischen Einkünften der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ( Welteinkommensprinzip ).
Ist die Eigennutzung von Strom steuerpflichtig?
Zulagen jeglicher Art sind somit im Lohnausweis als «Lohn» auszuweisen. Steuerbar ist das gesamte Entgelt des Arbeitgebers. Es spielt keine Rolle, wie es benannt wird. Die Eigennutzung von Strom ist nach überwiegender Auffassung nicht steuerpflichtig. Die Praxis des Wohnkantons kann jedoch eine Steuerpflicht vorsehen.
Wann tritt die Steuerpflicht ein?
Bei Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeitern tritt die unbeschränkte Steuerpflicht in der Regel dann ein, wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert. Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht in diesem Fall vom ersten Tag an. Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2021