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Wann ist eine Apostille nötig?
– Eine Apostille genügt im Verhältnis der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 876). Eine Apostille erteilt für notarielle Urkunden der Landgerichtspräsident (Einzelheiten unter C) II.).
Wer vergibt eine Apostille?
Das Bundespatent- und Markenamt erteilt die Apostille für seine Urkunden selbst. Eine Übersicht der Länder, für die eine Apostille erteilt wird, finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Was ist eine Apostille Beglaubigung?
Mit dem Apostille-Verfahren bzw. einer Legalisation einer Urkunde wird die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers und seine Befugnis zur Ausstellung bestätigt und damit ihr Beweiswert in diesem besonderen Verfahren festgestellt. Dies geschieht je nach Land entweder durch eine Apostille oder eine Legalisation.
Was ist eine Apostille?
Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung. Die Apostille wird auch „Haager Apostille“ genannt. Es handelt sich dabei um einen Stempel, den alle Mitgliedsstaaten anerkennen. Der Stempel ist quadratisch und hat eine Seitenlänge von neun Zentimetern.
Wie unterscheiden sich die Apostille und die Legalisation voneinander?
Obwohl sich die Apostille und die Legalisation in vielen Punkten voneinander unterscheiden, teilen sie eine große Gemeinsamkeit: Bei beiden Begriffen handelt es sich um Überbeglaubigungen für öffentliche Dokumente, Unterschriften oder Stempel.
Was hat die Apostille mit der Beglaubigung zu tun?
Die Apostille hat etwas mit der Beglaubigung von Urkunden zu tun. Müssen Sie im Ausland eine Urkunde vorlegen, reicht das alleinige Vorlegen des Dokuments nicht aus, um die Echtheit zu garantieren. Deshalb muss eine Urkunde für die Verwendung im Ausland auf besondere Weise beglaubigt werden.
Kann man die Beantragung der Apostille beantragen?
Apostille beantragen. Die Beantragung der Apostille muss durch den Urkundeninhaber im Ausstellungsland des Dokuments erfolgen. Jeder Mitgliedsstaat des Haager Abkommens legt selbst fest, welche Behörden für die Ausstellung der Apostille zuständig sind.