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Wann ist eine Kündigung unwirksam Arbeitsrecht?
Eine Kündigung ist genau dann unwirksam, wenn die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften für eine Kündigung nicht eingehalten wurden. Die Kündigung ist nicht in Schriftform erfolgt, sondern lediglich mündlich oder auf elektronischem Wege (§ 623 BGB).
Wie lange Klagen nach Kündigung?
Vor allem die Kündigungsschutzklage bei einer ordentlichen Kündigung (§ 4 KSchG) und die Klage gegen eine fristlose Kündigung (§ 13 KSchG) müssen innerhalb von 3 Wochen erhoben werden. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag des Zugangs der Kündigung folgt. Sie endet nach Ablauf von drei Wochen.
Kann man einen Arbeitsvertrag widerrufen?
Kann man einen Arbeitsvertrag widerrufen? In der Rechtslehre wird zum Teil die Ansicht vertreten, dass ein Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes einen Arbeitsvertrag nach Abschluss einseitig widerrufen könne wie ein Haustürgeschäft. Die Rechtsprechung allerdings hat bislang nie ein solches Widerrufsrecht anerkannt.
Wie funktioniert der Widerrufsvorbehalt bei Arbeitgebern?
Der Widerrufsvorbehalt ermöglicht es dem Arbeitgeber, zusätzliche Leistungen auszuzahlen, ohne damit in eine permanente Zahlungspflicht zu geraten. So kann der Anspruch auf einen Bonus bei Eintreten der festgelegten Umstände verfallen.
Wann ist ein Widerruf wirksam?
Der § 130 BGB sieht vor, dass ein Widerruf nur dann aus sich heraus wirksam ist, wenn er „vorher oder gleichzeitig“ mit der Willenserklärung, also der Kündigung, eingeht. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wird eine Kündigung ausgesprochen und geht der Widerruf anschließend ein, ist er nicht automatisch wirksam.
Ist der Widerrufsvorbehalt ungünstig?
Eine ungünstige Formulierung und der fehlende Widerrufsvorbehalt reichen manchmal schon aus, damit ein wiederkehrender rechtlicher Anspruch auf die Bonuszahlung entsteht. Der Widerrufsvorbehalt ermöglicht es dem Arbeitgeber, zusätzliche Leistungen auszuzahlen, ohne damit in eine permanente Zahlungspflicht zu geraten.