Wann ist eine Person laut Waffengesetz nicht mehr zuverlässig?

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG besitzt eine Person, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht, wenn sie wegen einem Verbrechen – also einer schweren Straftat – oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr für eine andere vorsätzliche Straftat (rechtskräftig) verurteilt wurde.

Wann verliere ich meine Zuverlässigkeit?

Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts erlischt bereits bei einer Strafe von 60 Tagessätzen. Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als 3 Monaten erkannt worden ist, wenn im Strafregister keine weitere Strafe eingetragen ist.

Wann gilt man als unzuverlässig?

Der Begriff der Unzuverlässigkeit hat im Gewerbe- und Berufsrecht seit langem einen bestimmten Bedeutungsgehalt (§ 35 Abs. 1 GewO). Unzuverlässig ist, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt.

Wann wird der Waffenschein entzogen?

Wer seine Waffen nicht sorgfältig aufbewahrt, weil sie nicht in einem Waffenschrank, sondern offen in der Wohnung herumliegen, kann die Waffenerlaubnis wegen nicht sorgfältiger Verwahrung widerrufen werden, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 5 K 80/20. NW).

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Wie lange kann der Jagdschein entzogen werden?

In der Praxis sind in letzter Zeit zwei Fälle bekannt geworden, in denen ein Landkreis bei der Einziehung von Jagdscheinen und Waffenbesitzkarten grundsätzlich eine Sperrfrist von 5 Jahren für die Wiedererteilung des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte verhängt hat.

Ist das Tragen von Waffen auf der Veranstaltung erlaubt?

Für historische Feste und mittelalterliche Märkte kann es zwar durchaus sein, dass das Tragen von Waffen auf der Veranstaltung erlaubt ist, falls dieses dem Wesen der Veranstaltung tatsächlich Rechnung trägt. Beim Verlassen der Veranstaltung müssen die Waffen jedoch sicher verwahrt werden.

Was muss man tun um sie zu erwerben zu dürfen?

Allerdings gilt hierbei: Man muss volljährig sein um sie Erwerben zu dürfen (und sie muss sie ein PTB Siegel tragen) – siehe hier Man darf sie nur mit einem kleinen Waffenschein mit sich führen (und nicht auf öffentlichen Veranstaltungen) Man muss sich korrekt lagern und transportieren

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Ist es erlaubt eine Schreckschusswaffe im Auto zu führen?

Schreckschusswaffen im Auto: Es ist für Inhaber eines kleinen Waffenscheins generell erlaubt die Schreckschusswaffe im Auto zu führen. Bedenkt aber, dass ihr dabei nicht in eine öffentliche Veranstaltung (Autokorso einer Demonstration etc.) geraten solltet, hier sind Probleme wahrscheinlich.

https://www.youtube.com/watch?v=3X_W3MI78zA