Wann ist ELSTER Pflicht?

Für Lohn- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist die Übermittlung über Elster Pflicht. Grundsätzlich müssen Selbstständige und Unternehmer ihre Erklärungen auf elektronischem Weg ans Finanzamt übermitteln. Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre hingegen sind frei in ihrer Entscheidung.

Kann ich mit ELSTER mehrere Steuererklärungen machen?

Kann ich mit Mein ELSTER auch Steuererklärungen für andere Personen abgeben? Wie mit ElsterFormular auch können Sie in Mein ELSTER Steuererklärungen für eine andere Person (z.B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in Mein ELSTER vornehmen.

Für welche Erklärungen besteht die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe?

Die Körperschaftsteuererklärung und die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sind nach § 31 Absatz 1a Satz 1 Körperschaftsteuergesetz grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

Wie können sie ihre Steuererklärung ändern?

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Sie können Ihre Steuererklärung jederzeit auf Lohnsteuer kompakt ändern und erneut elektronisch per ELSTER an Ihr Finanzamt senden. Das Finanzamt wird die jeweils letzte, also die dann aktuellste Version bearbeiten.

Ist die Steuererklärung noch nicht eingereicht?

Fall 1: Steuererklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht. Sollten Sie einen Fehler in Ihrer Steuererklärung gefunden haben, ist dies grundsätzlich kein Problem. Sie können Ihre Steuererklärung jederzeit auf Lohnsteuer kompakt ändern und erneut elektronisch per ELSTER an Ihr Finanzamt senden.

Wie schickst Du Deine Steuererklärung aus?

Die fertige Steuererklärung druckst du aus und schickst sie einfach an dein zuständiges Finanzamt. Vergiss deine Unterschrift nicht. Du musst damit rechnen, dass nicht nur der Versand, sondern auch die Bearbeitung beim Finanzamt länger dauert. Du kannst deine Steuererklärung auch elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Wie lange kannst du deine Steuererklärung abgeben?

Du kannst deine Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben und bekommst für eine mögliche Erstattung vielleicht sogar Zinsen. Wenn du den Mantelbogen, Anlage N und weitere für dich relevante Anlagen ausgefüllt hast, dann kannst du die Formulare als nächstes beim Finanzamt abgeben.

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