Wann ist etwas ein Verwaltungsakt?

Rechtswirkung nach außen. Definition: Die Maßnahme hat Außenwirkung, wenn sie final darauf gerichtet ist Rechtsfolgen gegenüber einem Rechtssubjekt herbeizuführen, das außerhalb des handelnden Verwaltungsträgers steht. Dieser Prüfungspunkt dient dazu Verwaltungsakte von innerbehördlichen Maßnahmen abzugrenzen.

Was regelt ein Verwaltungsakt?

Verwaltungsakt – Außenwirkung Ein Verwaltungsakt ist immer eine hoheitliche Handlung staatlicher Stellen. Er regelt stets einen Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und ist auf unmittelbare Außenwirkung gerichtet.

Was ist das VA für eine Behörde?

Sie gilt nur hinsichtlich eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs der Behörde gegen den Bürger. Dies folgt schon daraus, dass mit einem VA nur öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend gemacht und ein VA nur von einem „öffentlich-rechtlichen Rechtsträger“, also einer Behörde, erlassen werden kann.

Was dient der Verwaltungsentscheidung zu verschaffen?

Zudem dient es dazu, der Verwaltungsentscheidung Akzeptanz zu verschaffen (demokratische Legitimationsfunktion), siehe Pünder JuS 2011, 289 (291 f.). Trotz dieser relativ großen Flexibilität, welche der Behörde damit eingeräumt wird, darf sie ihr Verfahrensermessen nicht beliebig (willkürlich) ausüben.

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Was soll für die Amtshilfe ersucht werden?

Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.

Welche Aufsichtsbehörde entscheidet über die Verpflichtung zur Amtshilfe?

Besteht diese auf der Amtshilfe, so entscheidet über die Verpflichtung zur Amtshilfe die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde oder, sofern eine solche nicht besteht, die für die ersuchte Behörde fachlich zuständige Aufsichtsbehörde.