Wann kann ich aus der Insolvenz raus?

Schuldner können die Privatinsolvenz vorzeitig beenden durch die Zahlung von 35 Prozent der Forderungssumme inkl. der Verfahrenskosten (drei Jahre) bzw. nach alleiniger Begleichung der für die Insolvenz anfallenden Kosten (fünf Jahre).

Was passiert in der Wohlverhaltensphase?

Nachdem der Schuldner die Wohlverhaltensphase durchlaufen hat, entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung ist das Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens. Durch die Restschuldbefreiung muss der Schuldner seine Schulden bei den Insolvenzgläubigern nicht mehr zahlen.

Wie wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eröffnet?

Nachdem Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt haben und das Verfahren daraufhin eröffnet wird, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der Ihnen dann zugeteilt wird.

Was darf das Gericht bei der Insolvenz entscheiden?

Bei der Prüfung darf das Gericht aufgrund eigener Sachkenntnis entscheiden, soweit die vorliegenden Unterlagen für eine Entscheidungsfindung ausreichen. Bei Regelinsolvenzverfahren („Unternehmensinsolvenzen“, „IN-Verfahren“) wird in der Regel aber zuvor ein Sachverständigengutachten angefordert.

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Wie eröffnet das Insolvenzgericht das Verfahren?

Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss. Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Rechtshängige Verfahren werden kraft Gesetzes unterbrochen.

Wie kümmert sich der Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter kümmert sich fortan um die Abwicklung aller wesentlichen Schritte der Durchführung Ihres Insolvenzverfahrens. Selbstredend geschieht dies mit Ihrer Unterstützung, da Sie im Insolvenzverfahren Informations- und Mitwirkungspflichten beachten und erfüllen müssen.