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Wann kann ich meinen Angestellten kündigen?
Gesetzliche Kündigungsfristen Für Arbeiter und Angestellte gelten einheitliche gesetzliche Kündigungsfristen. Die Grundkündigungsfrist, die Ihr Arbeitgeber und Sie einzuhalten haben, beträgt vier Wochen (28 Kalendertage) zum 15. des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).
Welche Kündigungsgründe gibt es im öffentlichen Dienst?
Kündigung wegen Krankheit.
Wann kann ich nicht gekündigt werden?
Demnach liegt die Unkündbarkeit nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit vor. Es bestehen des Weiteren Regelungen, die festlegen, dass Mitarbeiter ab 55 Jahre unkündbar sind. Ab 55 ist ein Mitarbeiter jedoch nur unkündbar, wenn er vorher bereits mindestens 20 Jahre im Unternehmen tätig ist.
Wie sollten sie kündigen?
Wenn Sie kündigen, sollten Sie immer sachlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber bleiben und einen freundlichen Ton wählen. Sie könnten in der Zukunft, aus welchen Gründen auch immer, wieder auf diesen Arbeitgeber angewiesen sein.
Ist die Kündigung zu spät?
Erfolgt die Kündigung zu spät, verschiebt sie sich auf den nächstmöglichen Termin (in der Regel das nächste Monatsende). Wenn Sie kündigen, sollten Sie immer sachlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber bleiben und einen freundlichen Ton wählen. Sie könnten in der Zukunft, aus welchen Gründen auch immer, wieder auf diesen Arbeitgeber angewiesen sein.
Wann muss die Kündigung auf ein Monatsende erfolgen?
Sie muss also, falls die Kündigung auf ein Monatsende erfolgt, spätestens am letzten Werktag des Monats bei Ihrem Arbeitgeber ankommen. Um sicherzugehen, sollten Sie das Schreiben früh genug und aus Beweiszwecken eingeschrieben absenden. Wenn Sie die Kündigung persönlich übergeben, sollten Sie sich deren Empfang quittieren lassen.
Kann man Kündigungsschreiben per Post überbringen?
Falls Sie das Kündigungsschreiben persönlich überbringen, lassen Sie sich die Übergabe auf einem zweiten Exemplar mit Datum und Unterschrift bestätigen. Dauer des Postwegs berücksichtigen! Wenn Sie die Kündigung mit der Post schicken, ist die Kündigung nicht mit dem Absenden wirksam, sondern mit dem Tag, an dem der Brief beim Arbeitgeber