Wann kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

Laut Mietvertrag kann ich bis zum 3. Werktag des Folgemonats zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Das Problem besteht darin, dass der Vermieter von der Kündigung persönlich bis zum 3. Werktag des Folgemonats Kenntnis von der Kündigung nehmen muss.

Was ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag?

Eine vorzeitige „Entlassung“ aus dem Mietvertrag entspricht nicht der Regel und ist daher auch nicht so einfach durchzusetzen. Ein Rechtsanspruch hierauf ist in den allermeisten Fällen nicht gegeben und man sollte daher als Mieter auf die „Kulanz“ des Vermieters bauen, um mit diesem gemeinsam eine Lösung zu suchen.

Welche Kündigungsfrist hat der Vermieter für den Mieter?

Für gewöhnlich gilt bei den meisten Mietverträgen für den Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten – das ist gesetzlich so festgelegt und steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Genauer: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats dem Vermieter zugestellt sein, dann ist der Vertrag zum Ablauf des übernächsten Monates beendet.

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Was sollte man beachten Bei Mietverträgen mit längerer Vertragslaufzeit?

Tipp: Besonders bei Mietverträgen mit längerer „Vertragslaufzeit“ sollte man daher als Mieter darauf achten, eine „Nachmieterklausel“ mit in den Vertrag aufzunehmen.

Warum bleibt der Mietvertrag trotz Wohnungsübergabe bestehen?

1. Mietvertrag bleibt trotz Wohnungsübergabe bestehen. Das entschied das Landgericht Wuppertal in einem Fall, in dem der Mieter vor Ende des Mietvertrages auszog. Die Wohnungsübergabe und Schlüsselübergabe an den Vermieter wurden vorgezogen und der Mieter wollte daher nur bis zum Übergabezeitpunkt die Miete zahlen.

Hat der Vermieter die Wohnung vorzeitig vermietet?

Der Mieter übergibt die Wohnung vorzeitig. Der Vermieter hat aber schon vor Ablauf der Kündigungsfrist des alten Mieters einen Vertrag mit dem neuen Mieter. Der Vermieter hat also in gewisser Weise doppelt vermietet.