Wann kann man krankheitsbedingt in Rente gehen?
Wer eine Rente wegen Krankheit beantragen möchte, muss mindestens fünf Jahre rentenversichert gewesen sein. Diese fünf Jahre bezeichnen Rentenexperten als so genannte Wartezeit. Mindestens drei Jahre dieser Wartezeit muss der Antragsteller auf Rente wegen Krankheit Pflichtbeiträge eingezahlt haben.
Wer hat Recht auf Frührente?
Frührente kann beantragen, wer mindestens fünf Jahre in die Rentenkassen eingezahlt hat und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet hat. Auch ohne das Vorliegen einer Erwerbsminderung ist es möglich, schon vor Erreichen des 65.
Wie kann ich früher in Rente gehen mit Abschlägen?
Besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre lang eingezahlt haben, können ohne Abschläge früher in Rente gehen. Was das konkret bedeutet, hängt vom Geburtsjahr ab: Manche können sich mit 63, andere erst mit 65 Jahren zur Ruhe setzen. Früher in Rente gehen mit Abschlägen
Wie erkennt die gesetzliche Rentenversicherung die Erwerbsminderung an?
Dabei erkennt die gesetzliche Rentenversicherung die volle Erwerbsminderung an, wenn Betroffene nicht einmal mehr drei Stunden täglich einen Beruf ausüben können. Als teilweise erwerbsgemindert gilt, wer höchstens drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann. Hierbei änderte der Gesetzgeber zum 01.
Wie lange ist die Rente mit 57 Jahren möglich?
Mit 57 Jahren in Rente zu gehen, sieht das Rentensystem eigentlich nicht vor – je nach Geburtsjahrgang wäre das acht oder zehn Jahre vor der Zeit. Da auch die Frührente maximal vier Jahre früher möglich ist, müssten Sie also die Jahre bis zum offiziellen Renteneintrittsalter finanziell selbst überbrücken.
Welche Rentenformel gibt es für die Rente?
Die Rentenformel für die Rente 1 Renten wegen Alters 1,0 2 Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0 3 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5