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Wann kann man unbefristet Erwerbsminderungsrente bekommen?
Eine zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente wird frühestens ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Unbefristet wird die Rente nur gewährt, wenn keine Verbesserung der Erwerbsminderung mehr absehbar ist; davon ist nach 9 Jahren auszugehen (§ 102 Abs. 2 SGB VI).
Welche Zeiten werden auf die Rente angerechnet?
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Pflicht beiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, Zeiten mit geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Be schäftigung (anteilig), Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Wehr oder Zivildienstpflicht, freiwilliger Wehrdienst, nicht erwerbsmäßige …
Was muss ich für die vollen 14 Monate beantragen?
Um die vollen 14 Monate ausschöpfen zu können, muss auch dein Partner/deine Partnerin für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen (die sog. „Partnermonate“). Beachte: Das Mutterschaftsgeld, das Mütter in der Mutterschutzfrist nach der Geburt erhalten (in der Regel zwei Monate nach der Geburt),…
Wie lange dauert die Zustimmung zur Mieterhöhung?
Klagefrist: Haben Sie der Mieterhöhung nicht zugestimmt, kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich durchsetzen lassen. Um eine sogenannte Zustimmungsklage beim zuständigen Amtsgericht einzureichen, hat der Vermieter nach Ablauf der Überlegungsfrist des Mieters drei Monate Zeit. Beispiel: Endet Ihre Überlegungsfrist am 30.
Wie kann ich die Anzahl der Monatszahlungen aufteilen?
Freie Aufteilung: Eltern können die Anzahl der Monatszahlungen bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Lässt du dir beispielsweise in den Lebensmonaten 1 bis 12 deines Kindes Elterngeld auszahlen, kann dein Partner/deine Partnerin in den Lebensmonaten 13 und 14 die restlichen Monatszahlungen in Anspruch nehmen.
Ist vertraglich keine Mieterhöhung vorgesehen?
Sind vertraglich keine Mietpreisanpassungen vorgesehen, hat der Vermieter die Möglichkeit, die Miethöhe an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. Der Vermieter benötigt für die Mieterhöhung laut § 558 BGB Ihre Zustimmung. Es müssen dabei folgende Fristen beachtet werden: