Wann kommen Steuerschulden zustande?

Besonders wenn es Gewerbetreibende betrifft, kann eine hohe Nachzahlung die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Steuerschulden kommen zustande, wenn im vergangenen Abrechnungszeitraum zu wenige Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden.

Was sind die wichtigsten Fakten zu Steuerschulden?

Die wichtigsten Fakten zu Steuerschulden Steuerschulden können Privatpersonen und Unternehmer treffen. Sie entstehen, wenn der Steuerzahler auf das vergangene Jahr gerechnet zu wenig Steuern bezahlt hat. Die Differenz seiner Zahlung zu dem eigentlichen Jahresbetrag muss er dem Finanzamt zurückzahlen.

Warum sind Steuerschulden unangenehm?

Steuerschulden können für die Betroffenen sehr unangenehm sein. Manchmal erfährt der Steuerzahler erst mit dem Steuerbescheid die Höhe der Nachzahlung, was schnell zu einer bösen Überraschung werden kann, gerade für Gewerbetreibende. Dennoch müssen die Schulden beim Finanzamt beglichen werden.

Warum entstehen Steuerschulden beim Finanzamt?

Sie entstehen, wenn der Steuerzahler auf das vergangene Jahr gerechnet zu wenig Steuern bezahlt hat. Die Differenz seiner Zahlung zu dem eigentlichen Jahresbetrag muss er dem Finanzamt zurückzahlen. Steuerschulden müssen fristgemäß beim Finanzamt eingehen, sonst drohen hohe Gebühren.

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Ist die Steuererklärung immer noch nicht abgegeben?

Wer seine Steuererklärung trotz gegebenenfalls mehrmaliger Aufforderung immer noch nicht abgibt, der bekommt ein Zwangsgeld angedroht. Sollte man dann wieder nicht tätig werden, setzt das Finanzamt das Zwangsgeld fest. Allerspätestens jetzt sollte man seiner Pflicht nachkommen und die Steuerunterlagen einreichen.

Ist eine hohe Steuernachzahlung unerwartet?

Eine hohe Steuernachzahlung kommt manchmal völlig unerwartet. Besonders wenn es Gewerbetreibende betrifft, kann eine hohe Nachzahlung die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Steuerschulden kommen zustande, wenn im vergangenen Abrechnungszeitraum zu wenige Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden.

Ist der Steuerbescheid noch zugestellt worden?

Ist der Steuerbescheid noch nicht zugestellt worden, sind Korrekturen ganz einfach. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt wird der zuständige Sachbearbeiter die Bearbeitung der Steuererklärung normalerweise auf Eis legen und eine Frist für die Nachbesserung benennen.