Wann kommt die Steuerrechnung Aargau?

Die provisorische Rechnung wird im Februar des laufenden Steuerjahres zugestellt. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Die Rechnung ist zahlbar bis 31. Oktober des Steuerjahres, anschliessend erwächst auf offene Forderungen ein Verzugszins.

Wann kommt die erste Steuerrechnung?

Eine Steuerrechnung (inkl. Ratenrechnung) ist innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit zahlbar. Wird sie nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, läuft ab dem 31. Tag ein Verzugszins.

Wie können definitive Steuerrechnungen gewährt werden?

Bei definitiven Steuerrechnungen können Gesuche bis maximal 6 Monatsraten unter Verzugszinsfolgen gewährt werden. Werden bei der definitven Steuerrechnung mehr als 6 Monatsraten beantragt, ist ein schriftlich begründetes Gesuch mit der Berechnung des Existenzminimums einzureichen.

Wie wird die provisorische Steuerrechnung angerechnet?

Die Zahlung für die provisorische Steuerrechnung wird der definitiven Rechnung angerechnet. Zuviel bezahlte Beträge werden zurückerstattet oder mit anderen Steuerforderungen verrechnet. Falls Sie mit der definitven Steuerrechnung nicht einverstanden sind, können Sie innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich Einsprache erheben.

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Wie ist die Bezahlung der Staats- und Gemeindesteuer möglich?

Um Fehlbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie für die Bezahlung der definitiven Staats- und Gemeindesteuern den Einzahlungsschein zu verwenden, welchen Sie mit der Schlussrechnung erhalten haben. Bargeldlose Zahlungen sind am Schalter des Steueramts der Stadt Zürich via Maestro-Karte, V PAY-Karte oder PostFinance Card möglich.

Kann ich nur eine Einnahmenüberschussrechnung führen?

Wenn Sie nur eine Einnahmenüberschussrechnung führen müssen, können Sie mit der Anwendung des Zufluss- und Abflussprinzip bei der EÜR ganz unkompliziert die Buchung der Beträge vornehmen. Eine Unterscheidung und Abgrenzung durch den Jahreswechsel ist mithin nicht erforderlich.