Wann kommt es zu einer Güteverhandlung?

Der Termin zur Durchführung der Güteverhandlung vor dem Güterichter wird in der Regel kurze Zeit nach Abgabe des Rechtsstreits an ihn anberaumt.

Wer muss zur Güteverhandlung erscheinen?

Die Pflicht zur Durchführung einer Güteverhandlung besteht bei allen zivilprozessualen Verfahren der ersten Instanz. In der Berufungs- bzw. Revisionsinstanz kann sie durchgeführt werden. Beide Prozessparteien sollen persönlich erscheinen.

Wie beginnt die Hauptverhandlung?

Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Abfragen der Personalien des Angeklagten. Diese Fragen muss der Angeklagte beantworten. Es folgt die Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Anschließend wird der Richter den Angeklagten fragen, ob er sich zur Sache äußern möchte.

Wann muss der Angeklagte am Hauptverhandlungstermin erscheinen?

Am Hauptverhandlungstermin muss der Angeklagte zwingend erscheinen. Erscheint er nicht, wird er zwangsweise von der Polizei vorgeführt. Im schlimmsten Fall droht ein Haftbefehl. Je nachdem vor welchem Gericht angeklagt wurde, nehmen unterschiedlich viele Personen an der Hauptverhandlung teil.

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Was sind die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit?

Über Streitigkeiten im allgemeinen Zivilrecht (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) entscheiden die Gerichte der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dabei handelt es sich um die Amtsgerichte (AG), die Landgerichte (LG), die Oberlandesgerichte (OLG) und den Bundesgerichtshof (BGH).

Wie ist das Gericht vor dem Landgericht angeklagt?

Bei schwereren Straftaten, die vor dem Landgericht angeklagt werden, ist das Gericht zumeist mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Neben dem Gericht sitzt noch die Urkundsbeamtin, welche die Verhandlung protokolliert. Die Staatsanwaltschaft ist meist durch einen Staatsanwalt vertreten.

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