Wann liegt ein Diebstahl vor?

Laut Schweizerischem Strafgesetzbuch (StGB) Art. 139 liegt ein Diebstahl vor, wenn jemand eine fremde, bewegliche Sache einer anderen Person zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen Dritten unrechtmässig zu bereichern: Damit ein Diebstahl vorliegt, muss folglich eine Bereicherungsabsicht vorhanden sein.

Was ist der Grundtatbestand des Diebstahls?

Der Grundtatbestand des Diebstahls ist zunächst in § 242 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) normiert. Darin ist festgelegt, dass das Delikt mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Es handelt sich mithin um ein sogenanntes Vergehen. Der Begriff ist von dem des Verbrechens zu unterscheiden.

Wie normiert das deutsche Strafrecht den Diebstahl?

Das deutsche Strafrecht normiert den Diebstahl in § 242 StGB. Der Grundtatbestand des Diebstahls ist zunächst in § 242 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) normiert. Darin ist festgelegt, dass das Delikt mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Es handelt sich mithin um ein sogenanntes Vergehen.

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Wer begeht einen Diebstahl in der Schweiz?

Wer im Glauben, es sei das eigene Smartphone, ein fremdes Handy einsteckt, begeht ebenso wenig einen Diebstahl wie eine Person, die z.B. unter Androhung von Gewalt dazu gezwungen wird, einen Diebstahl zu begehen. Diebstahl gehört zu den häufigsten Delikten in der Schweiz.

Wie melden sie einen Velodiebstahl bei der Polizei?

Melden Sie den Diebstahl umgehend der Polizei! Sie benötigen dazu die Rahmennummer Ihres Velos, Marke/Typ, Farbe, den Namen Ihrer Hausratsversicherung sowie einen gültigen Personalausweis. In 12 Kantonen können Sie einen Velodiebstahl auch im Internet anzeigen.

Kann die Polizei den Diebstahl unverzüglich zurückgeben?

Melden Sie den Diebstahl unverzüglich der Polizei. Es kommt immer wieder vor, dass die Polizei gefundene oder beschlagnahmte Geräte nicht zurückgeben kann, weil Diebstähle nicht sofort gemeldet wurden oder bei Anzeigen nur ungenaue Angaben gemacht wurden.