Wann liegt ein echtes Wechselmodell vor?

Ein Wechselmodell liegt nach der BGH-Rechtsprechung vor, wenn kein Elternteil wesentlich mehr Betreuungsleistungen für das Kind erbringt als der andere Elternteil. Der Betreuungsaufwand muss annähernd gleich verteilt sein.

Was ist ein echtes Wechselmodell?

Bei einem echten Wechselmodell leisten beide Elternteile den gleichen Beitrag zum Unterhalt des Kindes durch Betreuung, somit besteht auch für beide Eltern eine Barunterhaltspflicht. Bei dem echten Wechselmodell befindet sich das Kind aber per Definition in der gleichwertigen Obhut beider Eltern.

Wer zahlt was im Wechselmodell?

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend wohnt, zahlt für das Kind einen monatlichen Betrag – den Barunterhalt. Der andere Elternteil kümmert sich um Kleidung, Wohnen, Essen, Krankenvorsorge, Taschengeld und ähnliches. Damit leistet er den sogenannten Betreuungsunterhalt oder auch Naturalunterhalt.

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Wer entscheidet ob Wechselmodell?

Es gilt wie auch bei anderen Entscheidungen im Sorge- und Umgangsrecht: Das Kindeswohl hat immer Vorrang – nicht das Wohl der Eltern! Die Entscheidung für oder wider das Wechselmodell kann zwar für die Eltern selbst ideal sein, als sie sich darauf verständigen, dass jeder möglichst viel von seinem Kind hat.

Wie kann ich gegen den Willen eines Elternteils entscheiden?

Das Gesetz sagt: Gegen den Willen der Eltern oder eines Elternteils kann ein Kind erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr für sich entscheiden, wo es leben möchte. Ein Elternteil hat die Möglichkeit, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Was darf ich gegen den Willen der Eltern bestimmen?

Gesetz antwortet: Gegen den Willen der Eltern darf ein Kind erst ab dem 18. Lebensjahr bestimmen, bei welchem Elternteil es leben möchte. Unter der Marke der Volljährigkeit müssen sich die Eltern darüber einig werden. Wenn es zu Konflikten kommt, kann auch das Familiengericht den Aufenthalt festlegen.

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Kann ein Kind erst mit 18 Jahren gegen den Willen der Eltern entscheiden?

Demnach kann ein Kind erst mit 18 Jahren auch gegen den Willen der Eltern entscheiden, bei wem es leben möchte, dann dann kein Sorgerecht der Eltern mehr besteht.

Warum muss ein minderjähriges Kind nicht unter Betreuung stehen?

Erst mit 18 Jahren kann ein (nicht unter Betreuung stehendes) Kind daher allein und gegen den Willen der Eltern entscheiden, bei wem es leben will, da dann eben kein Sorgerecht mehr besteht. Das bedeutet aber nicht, dass das minderjährige Kind bei einem Elternteil leben muss, mit dem das Zusammenleben zum Nachteil des Kindes ist.

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