Wann liegt ein gemeinschaftsbetrieb vor?

Ein Gemeinschaftsbetrieb ist ein gemeinsamer Betrieb mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). In einem Gemeinschaftsbetrieb gibt es also mindestens zwei verschiedene Unternehmen, die formal betrachtet Arbeitgeber sein können.

Was ist gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung?

gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, sofern der Arbeitnehmer bzw. Mit der Regelung sollen gelegentlich auftretende Überlassungsfälle ausgeklammert werden, in denen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nur gelegentlich Dritten zur Arbeitsleistung überlassen.

Wer bezahlt Leiharbeitnehmer?

Konkret bedeutet das: Ihr Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma, muss Ihnen das gleiche Gehalt oder den gleichen Lohn zahlen, wie ihn ein vergleichbarer Stammmitarbeiter in dem Betrieb bekommt, in dem Sie eingesetzt sind.

Ist das Ausleihen von Mitarbeitern zwischen Unternehmen erlaubt?

Ausleihen von Mitarbeitern zwischen Unternehmen ist erlaubt. Sie haben den Artikel bereits bewertet. Im Zuge der Änderung des AÜG ist eine Regelung eingeführt worden, die es ermöglicht, an Unternehmen, die nicht dem gleichen Konzern angehören, Arbeitnehmer auszuleihen.

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Wie wichtig ist die Vergabe von Darlehen an mehrere Arbeitnehmer?

Bei Vergabe von Darlehen an mehrere Arbeitnehmer ist gleichwohl der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, wie schon erläutert. Sicherheiten: Bei größeren Darlehen vergeben Arbeitgeber häufig sogenannte nachrangige Darlehen. Diese werden mit einem Eintrag ins Grundbuch abgesichert.

Wie handelt es sich mit unterschiedlichen Arbeitgebern?

Gemäß Ihrer Darstellung handelt es sich bei den Betrieben um unterschiedliche Arbeitgeber, nämlich zum einen den Dienstleistungsbetrieb geführt als Einzelunternehmen und zum anderen die GmbH, die grundsätzlich eine eigene juristische Person darstellen wird. Arbeitnehmer können durchaus auch für mehrere unterschiedliche Arbeitgeber arbeiten.

Wie kann ein solches Leihgeschäft funktionieren?

Ein solches Leihgeschäft bedarf normalerweise der Zustimmung der Azubis, kann aber in bestimmten Fällen auch ohne dessen Zustimmung und ohne eine entsprechende Klausel im Ausbildungsvertrag funktionieren. Dann allerdings muss zu 100\% gewährleistet sein, dass die Ausbildung weitergeht.