Wann macht man Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting kannst Du ab dem Jahr Deiner Hochzeit beantragen. Wer am 31. Dezember 2021 heiratet, kann für das ganze Jahr 2021 die Zusammenveranlagung nutzen. Nach der Hochzeit gilt für beide automatisch die Steuerklasse IV.

Was ist Ehegattensplitting bei Abfindung?

Beim Ehegattensplitting werden Deine Einkünfte und die Deines Partners einzeln berechnet aber dann zusammengerechnet und als gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Das heißt konkret: Für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens wird die Steuer gemäß Splittingtabelle berechnet und dann verdoppelt.

Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

Beim Ehegattensplitting wird Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen durch zwei geteilt – der Betrag wird also gesplittet. Anschließend werden die Steuern nach dem Einkommensteuertarif berechnet und der Betrag wird wieder verdoppelt. Die Ehepartner bekommen pro Monat dieselben Steuern berechnet.

Welche Einkommensteuer gibt es in der Splittingtabelle?

In der Splittingtabelle finden Sie die zu zahlende Einkommensteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Bitte beachten Sie, dass die Splittingtabelle – wie die Grundtabelle – die Jahressteuer wieder gibt.

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Wie lässt sich der steuerliche Splittingvorteil berechnen?

Der steuerliche Splittingvorteil gegenüber der getrennten Veranlagung lässt sich in einer individuellen Splittingtabelle online berechnen. Dabei erhält ein Ehepartner ein festes Einkommen und das Einkommen des 2. Ehegatten wird in Intervallschritten variiert.

Was ist die Splittingtabelle für Ehegatten?

Die Splittingtabelle gilt für Ehegatten und eingetragener Lebenspartner, sofern sie die Zusammenveranlagung mit dem Ehegattensplitting wählen. In der Splittingtabelle finden Sie die zu zahlende Einkommensteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen.

Was ist Voraussetzung für den Splittingtarif?

Voraussetzung für den Splittingtarif ist, dass Sie mit Ihrem Ehegatten bzw. Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Für die Zusammenveranlagung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen

https://www.youtube.com/watch?v=J0rC7TwX7C8