Wann muss bei Kündigung eine Abfindung gezahlt werden?
Ein Anspruch auf eine Abfindung im Fall einer Kündigung existiert in der Regel nicht. Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung oder bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags dafür, dass er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses akzeptiert.
Wann muss der Arbeitgeber eine Abfindung bezahlen?
Ein gesetzlicher Fall des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Abfindung im Falle einer Kündigung ist in § 1 a Kündigungsschutzgesetz geregelt. Das ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Weiter muss eine betriebsbedingte Kündigung vorliegen.
Was tun wenn der Lohn nicht bezahlt wird?
Wenn der fällige Lohn ausbleibt, sollten Sie den Arbeitgeber sofort informieren und bei einer fehlenden nachvollziehbaren Erklärung (zum Beispiel Buchungsfehler) mit eingeschriebenem Brief eine angemessene Frist setzen. Falls nötig, können als weitere Schritte eine Lohnklage oder sogar eine Arbeitsverweigerung dienen.
Wie sind Aushilfen durch ihren Arbeitgeber versichert?
§ 7 Absatz 1 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) zufolge sind Aushilfen durch ihren Arbeitgeber weder kranken-, arbeitslosen- noch pflegeversichert. Sie müssen sich demnach selbst um die Beiträge zu Rentenversicherung und Sozialversicherung kümmern.
Wie unterscheidet sich ein Arbeitnehmer und eine Aushilfe?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet nicht zwischen Arbeitnehmern und Aushilfen. Daher haben Sie auch als Aushilfe einen Urlaubsanspruch. Im folgenden Ratgeber informieren wir Sie über die Arbeit als Aushilfe: Wie ist diese Art der Beschäftigung definiert?
Was muss der Arbeitgeber hierfür hinweisen?
Im Kündigungsschreiben muss der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass es sich um eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen handelt. Des Weiteren bedarf es eines Verweises darauf, dass der Arbeitnehmer hierfür die Kündigung nicht gerichtlich anfechten darf ( Klageverzichtsvertrag ).
Ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt?
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt das Arbeitsrecht auch dann, wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgt. Diese müssen sich durch ihre Dringlichkeit auszeichnen und stellen nicht den einzigen Fallstrick bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber dar.