Wann muss das Unternehmen eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen?

Ein Vertrag über Auftragsverarbeitung (ehemals: Auftragsdatenverarbeitung) ist immer dann zu schließen, wenn personenbezogene Daten durch einen weisungsabhängigen Dienstleister verarbeitet werden. Vor allem aber wird der Dienstleister verpflichtet, die Daten in entsprechendem Maße zu schützen.

Wer muss den Auftragsverarbeitungsvertrag erstellen?

Wer als Unternehmen personenbezogene Daten zur Verarbeitung an Dritte weitergibt, ist laut DSGVO verpflichtet, mit dem entsprechenden Dienstleister einen Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AV-Vertrag, zu erstellen….Keine Auftragsverarbeitung hingegen liegt vor bei:

  • Rechtsanwälte.
  • Steuerberater.
  • Wirtschaftsprüfer.

Wer muss AVV erstellen?

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AV-Vertrag oder AVV) nach Art. 28 DSGVO, muss abgeschlossen werden, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten von Dritten, beziehungsweise Dienstleistern verarbeiten lässt. Er tritt somit an die Stelle des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags (kurz ADV-Vertrag) des BDSG.

Wann handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung?

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Es deutet auf eine Auftragsverarbeitung hin, wenn der Auftragnehmer: keine Entscheidungsbefugnis über die Daten hat. keinen eigenen Geschäftszweck verfolgt bezüglich der personenbezogenen Daten. einem Nutzungsverbot der zu verarbeitenden Daten unterliegt.

Welche Angaben muss die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung enthalten?

Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung muss gemäß der DSGVO genaue Angaben zu folgenden Punkten enthalten: Art der personenbezogenen Daten (zum Beispiel Adressen, Bankverbindungen); Kategorien der betroffenen Personen (zum Beispiel Kunden, Nutzer); Rechte und Pflichten des Verantwortlichen.

Ist der Auftragsverarbeiter nicht aktiv?

Wenn der Auftraggeber nicht aktiv wird, muss der Auftragsverarbeiter ihm also „hinterherlaufen“, um die Grundlage für die rechtskonforme Datenverarbeitung zu schaffen. Sollte sich der Kunde beharrlich weigern, eine AVV abzuschließen, bleibt nur eins: Die Beendigung der Zusammenarbeit.

Was ist eine Auftragsverarbeitung?

Die Auftragsverarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Auftragsverarbeiter gemäß den Weisungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen auf Grundlage eines Vertrages.

Ist ein Auftragsverhältnis zwingend erforderlich?

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Ein Auftragsverhältnis, das eine Vereinbarung zwingend erforderlich macht ist, wenn die Verarbeitung, Erhebung, Nutzung, Generierung und auch Löschung personenbezogener Daten beauftragt wird. Andere Arten der Dienstleistungen benötigen keine Vereinbarung im Sinne des § 28 DSGVO.