Inhaltsverzeichnis
- 1 Wann muss der Nachbar seinen Baum schneiden?
- 2 Was kann ich tun wenn der Nachbar seine Bäume nicht schneidet?
- 3 Was können Nachbarn von Bäumen stören?
- 4 Welche Bäume sind optimal für den Winterschnitt?
- 5 Wer muss überhängende Bäume schneiden?
- 6 Wie kann der Nachbar die Wurzeln des Nachbarbaumes Abschneiden?
- 7 Ist der Rückschnitt nicht innerhalb der Frist möglich?
Wann muss der Nachbar seinen Baum schneiden?
Ragt ein Baum über die Grundstücksgrenze zum Nachbarn hinweg, muss er in der Regel von seinem Besitzer geschnitten werden. Das sehen die Nachbarschaftsgesetze der Länder vor. Ragt ein Baum vom Nachbarn auf das eigene Grundstück, kann man dagegen vorgehen.
Kann Nachbar Rückschnitt verlangen?
Das jeweilige Landesrecht legt fest, wie hoch eine Hecke sein darf. Ist sie höher als vorgeschrieben, kann ein Nachbar verlangen, dass sie zurückgeschnitten wird. Steht inmitten der Hecke allerdings ein Baum, muss dieser nicht in jedem Fall gestutzt werden.
Was kann ich tun wenn der Nachbar seine Bäume nicht schneidet?
Weigert sich der Eigentümer, den Rückschnitt vorzunehmen, wird das beschriebene Selbsthilferecht „aktiviert“. Dann kann der Nachbar (in diesem Fall Sie) den erforderlichen Rückschnitt selbst vornehmen oder einen Dritten damit beauftragen. Die Kosten können Sie vom Eigentümer des Waldgrundstücks zurück verlangen.
Wohin mit Baumschnitt vom Nachbarn?
Beleuchten wir zunächst einmal die Rechtslage: Ausgangspunkt ist § 910 BGB. Danach kann der Eigentümer eines Grundstückes überhängende Äste beseitigen, wenn er dem Besitzer des Nachbargrundstückes eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat und die Beseitigung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt ist.
Was können Nachbarn von Bäumen stören?
Herunterfallende Blätter, Schattenwurf oder gar der Pollenflug: Bäume können stören – wenn es nicht die eigenen sind. Müssen Nachbarn Bäume an der Grundstücksgrenze dulden? Wenn von Bäumen aus Nachbars Garten Grünzeug herüberweht, ist das in der Regel kein Grund, das Absägen zu verlangen.
Was ist beim Schnitt eines fremden Baumes zu beachten?
Beim Schneiden eines fremden Baumes ist zweierlei zu beachten: Er darf nicht unter Naturschutz stehen. Der Schnitt hat fachgerecht zu erfolgen. Ist dies nicht der Fall, so hat der Baumbesitzer das Recht, seinen Nachbarn auf Schadensersatz zu verklagen.
Welche Bäume sind optimal für den Winterschnitt?
Die optimalen Schnittzeiten sind von Baumart zu Baumart unterschiedlich. Harzreiche Bäume wie Fichten und Tannen sollten, wenn notwendig, im Winter rückgeschnitten werden. Kernobstbäume vertragen den Winterschnitt, für Nuss- und Steinobstbäume sind die Monate Juni bis Oktober optimal. 2. Warum schneiden?
Was ist der Überhang eines fremden Baumes?
Als Überhang werden sämtliche Teile eines Baumes oder Strauches bezeichnet, die in das Nachbargrundstück hineinragen (auch die Wurzeln). Beim Schneiden eines fremden Baumes ist zweierlei zu beachten: Er darf nicht unter Naturschutz stehen.
Wer muss überhängende Bäume schneiden?
Grundsatzurteil aus Karlsruhe BGH: Nachbar darf Überhang-Äste abschneiden. Wer sich über überhängende Äste vom Baum des Nachbarn ärgert, darf zur Astschere greifen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das gilt auch dann, wenn der Baum dadurch nicht mehr standfest sein oder absterben sollte.
Wie nahe darf ein Baum an der Grundstücksgrenze stehen?
Nach Artikel 47 Absatz 1 dieses Gesetzes dürfen Bäume, Sträucher und Hecken bis zu einer Höhe von 2 m nicht näher als 50 cm an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Pflanzen von über 2 m Höhe müssen sogar einen Grenzabstand von mindestens 2 m einhalten.
Wie kann der Nachbar die Wurzeln des Nachbarbaumes Abschneiden?
Der durch von dem Nachbargrundstück hinübergewachsene Baumwurzeln gestörte Grundstückseigentümer kann die Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung selbst vornehmen und die dadurch entstehenden Kosten erstattet verlangen (BGHZ) Der Nachbar kann Wurzeln des Nachbarbaumes abschneiden, wenn diese seinen Garten beeinträchtigen (§ 910 BGB).
Ist der Baum über der Grundstücksgrenze gefährdet?
Es sei denn, der Baum wird durch das Abschneiden der Wurzeln gefährdet. Dann kann der Nachbar unter Umständen Schadensersatz verlangen. Zweige, die über die Grundstücksgrenze ragen, darf man an der Grenze abschneiden. Allerdings nur, wenn die Grundstücksnutzung durch den Überhang beeinträchtigt wird.
Ist der Rückschnitt nicht innerhalb der Frist möglich?
Erfolgt der Rückschnitt nicht innerhalb der Frist, darf man selbst abschneiden bzw. durch einen Fachmann abschneiden lassen und dies dem Nachbarn in Rechnung stellen (vgl. §§ 812, 910, 1004 BGB). Allerdings muss der Überhang fachgerecht und nur bis zur Grundstücksgrenze entfernt werden, sonst kann der Baumbesitzer Schadensersatz verlangen.
Kann man überhängende Äste nicht einfach abschneiden?
Überhängende Äste nicht einfach absägen! Die überhängenden Äste auf das eigene Grundstück darf der Betroffene nicht einfach selbst abschneiden. Der Nachbar muss über das Vorhaben informiert und eingebunden worden sein. Sollte die Pflanze Schaden nehmen, hätte der Nachbar in diesem Fall Anspruch auf Schadenersatz.