Wann muss die Windschutzscheibe ausgetauscht werden?

Wir sagen Ihnen, wann ein Schaden repariert werden kann und wann ein Austausch der Windschutzscheibe nötig ist. Grundsätzlich gilt die Formel: Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt und kleiner als fünf Millimeter ist, kann repariert werden.

Wann muss ich einen Steinschlag melden?

Muss ich einen Steinschlag der Versicherung melden? Ja, es macht definitiv Sinn, den Steinschlag in Ihrer Windschutzscheibe der Kasko-Versicherung zu melden – denn nur dann übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Kosten. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer am besten telefonisch oder online vor dem Werkstattbesuch.

Wie lange brauchen sie für den Austausch einer Windschutzscheibe?

In der Regel benötigen wir für den Austausch einer Windschutzscheibe aber nur vier Stunden. Darin enthalten ist eine 60-minütige Trockenzeit des Klebstoffs, während der das Fahrzeug nicht bewegt werden darf. In den ersten 24 Stunden nach dem Austausch sollten Sie Ihr Fahrzeug weder in eine Waschstraße noch auf eine Hebebühne fahren.

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Warum muss man die Windschutzscheibe erneuern?

Allerdings muss man für die §57 Überprüfung die Windschutzscheibe erneuern. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Erneuerung einer Windschutzscheibe betrifft die Sicherheit, denn mittlerweile gehört die Windschutzscheibe als tragendes Teil zur Karosserie. Ist jedoch die Windschutzscheibe kaputt, so besteht keine 100 prozentige Festigkeit mehr.

Welche Technik ist in einer Windschutzscheibe verbaut?

Je mehr Technik in einer Scheibe verbaut ist, z.B. Regen- und Lichtsensoren, Head Up Displays, Heizung und andere Features, umso aufwändiger ist der Scheibenaus- bzw. –einbau. Der Austausch der Windschutzscheibe an sich dauert in der Regel etwa 1-2 Stunden.

Was ist eine moderne Windschutzscheibe?

Moderne Windschutzscheiben bestehen aus Verbundglas (doppelt geklebtes Sicherheitsglas). Bei einem Steinschlag bekommen Sie lediglich Risse. So kann man auch mit einer kaputten Windschutzscheibe weiterfahren. Allerdings muss man für die §57 Überprüfung die Windschutzscheibe erneuern.