Wann muss ein Brandschutzkonzept angepasst werden?

Wer an einem Gebäude Umbauten oder Nutzungsänderungen plant, muss die Auswirkungen auf das Brandschutzkonzept prüfen. Gegebenenfalls muss das komplette Konzept angepasst werden.

Wer prüft den Brandschutznachweis?

Prüfsachverständige für Brandschutz Ist der Nachweis genehmigungsfähig, wird die Bescheinigung Brandschutz I erstellt. Im Rahmen der Prüfung des Brandschutznachweises ist die zuständige Brandschutzdienststelle zu hören. In der Regel ist dies die zuständige örtliche Feuerwehr, vertreten durch den Kreisbrandrat.

Wie ist die Planung von Brandschutz zu klären?

Entsprechend der Architektenplanung ist vor der Planung des Brandschutzes die Ermittlung der Grundlagen erforderlich. Dabei sind die Aufgabenstellung und der Planungsumfang zu klären. Ein Bedarf von weiteren Fachplanern (z. B. für Brandsimulationen oder Evakuierungsberechnungen) ist zu ermitteln und die Aufgabenverteilung ist festzulegen.

Wie wird der Brandschutzplan in Österreich beschrieben?

In Österreich wird der Brandschutzplan und seine rechtlichen Hintergründe in der TRVB O121 beschrieben. Deutsche Brandschutzpläne haben in der Regel das Format DIN A 3 oder DIN A 4.

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Was sind Brandschutzpläne?

Laut Brandschutzatlas vom Feuertrutz Verlag sind Brandschutzpläne Visualisierungspläne, die dem Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweis zugeordnet sind. Der Begriff Brandschutzplan wird teilweise auch als übergeordneter Begriff für die Brandschutzvisualisierungspläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne benutzt.

Wie ist die Prüfung von Brandschutzeinrichtungen vorgeschrieben?

Auch kleinste bauliche Veränderungen und Anpassung der Brandschutzeinrichtungen müssen in einen aktualisierten Feuerwehrplan überführt werden. Eine regelmäßige Prüfung alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person (z.B. Brandschutzbeauftragter mit feuerwehrtechnischer Zusatzausbildung) ist gem. DIN 14095 zudem vorgeschrieben.