Wann muss eine Leistung bezahlt werden?

Das BGB legt fest, dass die Vergütung immer dann fällig ist, wenn die Leistung abgenommen wurde. Das bedeutet allerdings auch, dass für die Fälligkeit nicht zwingend eine Rechnung gestellt worden sein muss. Es genügt grundsätzlich eine Information über die Höhe des fälligen Betrages. Doch auch hier gibt es Ausnahmen.

Ist eine Abschlagszahlung rechtens?

Auftragnehmer dürfen grundsätzlich eine Abschlagszahlung verlangen für eine vertragsgemäße Leistung, das sagt Paragraf 632 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sie sind dazu auch dann berechtigt, wenn sie dies nicht ausdrücklich mit dem Kunden vorher vereinbart haben.

Was bedeutet Abschlagszahlung Arbeitnehmer?

Eine Abschlagszahlung ist eine Zahlung auf bereits verdienten, aber noch nicht abgerechneten Arbeitslohn (Arbeitsentgelt). Abschlagszahlungen können bei schwankenden Bezügen (besonders bei Leistungslohn) oder bei später Lohnabrechnung vereinbart werden.

Was ist die Vorleistungspflicht des Handwerkers?

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Diese Regelung begründet die Vorleistungspflicht des Handwerkers : der Handwerker muss zunächst die Leistung im Wesentlichen vollständig und frei von wesentlichen Mängeln erbringen und kann erst danach seine Vergütung beanspruchen.

Hat ein Handwerker ein Anrecht auf seine Vergütung?

Ein Handwerker hat erst dann ein Anrecht auf seine Vergütung, wenn er etwas dafür getan hat: Die vereinbarte Leistung muss vollständig und im Wesentlichen frei von Mängeln erbracht worden sein (§ 633 BGB). Den Vertragspartnern steht es aber frei, an dieser Stelle andere Vereinbarungen zu treffen:

Welche Rechnung muss der Handwerker vorlegen?

Spätestens im Falle eines Rechtsstreits muss der Handwerker in den meisten Fällen ohnehin eine prüffähige Rechnung vorlegen, um seine Forderung ordnungsgemäß zu beziffern.

Ist der Handwerker rechtlich abgesichert?

Verlangt der Handwerker Abschlagszahlungen für seine finanzielle Sicherheit, ist der auch Kunde rechtlich abgesichert. Beispiel: Im Vertrag über die Errichtung eines Hauses muss der Handwerksbetrieb bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheitsleistung erbringen.

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