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Wann muss Einkommensteuer Voraus gezahlt werden?
Ab wann muss Einkommensteuer vorausgezahlt werden? Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer werden erst dann festgesetzt, wenn die Steuerlast im vergangenen Veranlagungszeitraum mindestens 400 Euro betragen hat und somit pro Quartal mindestens 100 Euro vorauszuzahlen wären (§ 37 Abs. 5 Satz 1 EStG).
Was kann man gegen Steuervorauszahlung wehren?
Durch die Vorauszahlungen im Laufe des Jahres soll verhindert werden, dass der Steuerzahler später eine hohe Nachzahlung auf einmal leisten muss. Setzt das Finanzamt die Steuervorauszahlungen aber zu hoch oder auch zu niedrig an, kann der Steuerzahler Einspruch gegen den Steuervorauszahlungsbescheid einlegen.
Kann der Steuerpflichtige eine Vorauszahlung verlangen?
So besteht für das Finanzamt die Möglichkeit, bei einem höheren Einkommen den Anspruch auf die Vorauszahlung zu erhöhen. Im Gegenzug kann der Steuerpflichtige auch eine rückwirkende Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung für das Vorjahr und für das laufende Jahr verlangen, wenn sich seine Einkünfte wesentlich verringert haben.
Was ist eine Vorauszahlung für das kommende Steuerjahr?
Fordert das Finanzamt von Ihnen als Arbeitnehmer eine Steuervorauszahlung für das kommende Steuerjahr, erhalten Sie – in der Regel gemeinsam mit dem Steuerbescheid – einen sogenannten Vorauszahlungsbescheid. Der Fiskus setzt Vorauszahlungen fest, wenn zwei Kriterien erfüllt sind:
Ist eine Vorauszahlung notwendig?
Eine Vorauszahlung ist prinzipiell nur dann notwendig, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt beträgt. Generell werden für die Berechnung der Einkommensteuer auch Kosten wie Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Co. berücksichtigt.
Welche Vorauszahlungen gelten für die letzte Steuererklärung?
In der Regel wird zur Abschätzung der Vorauszahlungen der letzte Steuerbescheid als Grundlage verwendet. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gem. §37 EstG in einem Vorauszahlungsbescheid festgesetzt. Bei Abgabe einer Steuererklärung werden die Vorauszahlungen auf die Steuer angerechnet.