Wann muss ich Ausbildungskosten zurückzahlen?

Die Lohnkosten während der Ausbildung können nur dann zurückgefordert werden, wenn der Arbeitnehmer während der Ausbildung keine Arbeitsleistung erbringt und die Ausbildung keine Erfüllung des Arbeitsvertrages darstellt.

Hat ein Dienstgeber das Recht die Ausbildungskosten zurückverlangen?

Kalliauer: „Der Arbeitgeber darf Ausbildungskosten nur dann zurück verlangen, wenn dies im konkreten Fall zuvor schriftlich vereinbart wurde. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann dieser die Ausbildungskosten nur dann zurückfordern, wenn es einen begründeten Anlass zur Kündigung gibt. “

Wie viele Weiterbildungskosten muss der Mitarbeiter zurückzahlen?

Verlässt der Mitarbeiter vor Ablauf dieser Frist das Unternehmen, muss er die Weiterbildungskosten zurückzahlen. Wie viel, hängt vom Zeitpunkt seines Ausscheidens ab. In der Regel verringert sich die Rückzahlungspflicht mit der Zeit.

Welche Regeln gibt es für die Rückzahlung von Ausbildungskosten?

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Für die Rückzahlung von Ausbildungskosten gibt’s Regeln. Viele Firmen sind bereit, ihren Beschäftigten die Weiterbildung zu zahlen. Häuf­ige Praxis in den Betrieben: Bezahlt der Chef die Ausbildung, müssen Ar­beit­nehm­er­Innen meist unterschreiben, dass sie die Ausbildungskosten zu­rück­zahl­en, wenn sie die Firma verlassen.

Ist der Arbeitnehmer nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet?

Andererseits gilt: Liegt keine arbeitsrechtliche Vereinbarung vor, ist der Arbeitnehmer nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet, sofern er das Arbeitsverhältnis fristgerecht und ohne schuldhaftes Verhalten beendet. Weiterbildungskosten zurückzahlen: Bis zu welchem Zeitpunkt?

Welche Klauseln muss der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zurückzahlen?

Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gezahlte Boni zurückzahlen muss, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Gewährung der Boni aus dem Betrieb ausscheidet, sind grundsätzlich zulässig. Es gilt aber bestimmte Einschränkungen zu beachten. Differenzierung nach dem Grund der Beendigung.