Wann muss ich dem Arbeitgeber mitteilen dass ich krank bin?

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seinen Chef unverzüglich, am besten vor Arbeitsbeginn, darüber zu unterrichten, dass er krank ist. Dies kann er über mehrere Wege tun. Am sichersten ist man allerdings mit einem kurzen Anruf oder einer E-Mail.

Wer darf wissen dass ich krank bin?

Grundsätzlich darf der Chef nach dem Grund für die Arbeitsunfähigkeit fragen. Arbeitnehmer müssen allerdings keine Auskunft darüber geben. „Das unterliegt dem Schutz der Privatsphäre“, weiß Roß-Kirsch. Der Arbeitnehmer kann also selbst entscheiden, ob er den Arbeitgeber einweiht oder nicht.

Wie ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber geregelt?

Dabei ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber auch im Gesetz festgelegt und durch den § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dieser rechtlichen Grundlage folgend sollte die Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber unverzüglich erfolgen.

Wie kann man Mitarbeiter richtig krankmelden?

Betriebe können individuell regeln, wie sich Mitarbeiter richtig krankmelden müssen. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass die Krankmeldung per eMail oder Telefon erfolgen muss. Den meisten Arbeitgebern reicht aber eine formlose telefonische Krankmeldung, solange diese schnellstmöglich erfolgt.

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Wie darf der Arbeitgeber ihre Erkrankung weitergeben?

Er darf zwar dem Arbeitgeber mitteilen, ob Sie weiterhin in der Lage sind, Ihre aktuelle Tätigkeit auszuüben, doch auch er darf keine Diagnose weitergeben. Generell ist es also so, dass Ihre Erkrankung nicht an die Öffentlichkeit gelangt, solange Sie das nicht wollen und von sich aus nicht den Grund preisgeben.

Wie muss der Arbeitgeber mit der Krankmeldung informiert sein?

Das heißt konkret, vor Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber informiert sein, damit dieser auf den Ausfall entsprechend reagieren kann. Viele machen den Fehler, dass sie mit der Krankmeldung an den Arbeitgeber solange warten, bis sie vom Arzt wieder kommen.