Inhaltsverzeichnis
- 1 Wann muss ich einen Kündigungsgrund angeben?
- 2 Wann darf ordentlich gekündigt werden?
- 3 Ist die Kündigung auch wirksam?
- 4 Wann gilt Kündigungsschutzgesetz nicht?
- 5 Was ist die Kündigungsfrist bei der Kündigung durch den Arbeitgeber?
- 6 Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Gründe für die Kündigung vorzulegen?
Wann muss ich einen Kündigungsgrund angeben?
Entgegen landläufiger Meinung müssen Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung keinen Kündigungsgrund angeben. Arbeitsrechtler raten sogar explizit davon ab, im Kündigungsschreiben einen solchen Grund zu nennen, um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung keine Angriffsfläche zu bieten.
Was muss in einer Kündigung Arbeitgeber stehen?
Kündigung durch den Arbeitgeber: ein Muster
- Anrede.
- Kündigungserklärung.
- Begründung.
- Angaben zu Resturlaub, Arbeitszeugnis und Rückgabe der Arbeitsmittel.
- Hinweis auf den Betriebsrat.
- Hinweis auf die Meldepflicht.
- Danksagung.
- Grußformel.
Welche Gründe rechtfertigen eine ordentliche Kündigung?
Wer einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen will, muss wichtige Gründe vorbringen: personenbedingte Gründe (zum Beispiel Krankheit des Arbeitnehmers), verhaltensbedingte Gründe (etwa Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers) oder betriebsbedingte Gründe.
Wann darf ordentlich gekündigt werden?
Gesetzliche Kündigungsfristen Für Arbeiter und Angestellte gelten einheitliche gesetzliche Kündigungsfristen. Die Grundkündigungsfrist, die Ihr Arbeitgeber und Sie einzuhalten haben, beträgt vier Wochen (28 Kalendertage) zum 15. des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).
Wie kann ich die Kündigung nachweisen?
Die Kündigung kann persönlich eingereicht, mit der Post verschickt oder durch einen Boten übergeben werden. Außerdem ist es sinnvoll, den Zugang der Kündigung nachweisen zu können – zum Beispiel durch Zeugen, eine Empfangsbestätigung oder durch Übersendung per Einschreiben mit Rückschein.
Ist das Kündigungsschreiben nicht erforderlich?
Anders als vielfach angenommen, ist es allerdings nicht erforderlich, dass im Kündigungsschreiben die Worte „Kündigung“ oder „kündigen“ verwendet werden. Vielmehr reicht es auch, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, dass der Arbeitgeber mit dem Kündigungsschreiben das Arbeitsverhältnis für die Zukunft beenden will.
Ist die Kündigung auch wirksam?
Damit die Kündigung auch wirksam wird und Sie das Unternehmen zum gewünschten Zeitpunkt verlassen dürfen, müssen Sie laut Arbeitsrecht zwei Punkte beachten: Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform (§ 623 BGB). Eine E-Mail oder ein Fax genügen nicht . Das Kündigungsschreiben muss immer persönlich unterschrieben werden (nicht eingescannt).
Wie kann ich meinen Kündigungstermin angeben?
Frist: Der Kündigungstermin muss im Schreiben unbedingt angeben werden. Form: Die Kündigung ist immer schriftlich in Papierform zu verfassen und mit eigenhändiger Unterschrift zu ersehen. Zugang: Sie sollten für das Kündigungsschreiben einen nachweisbaren Zustellungsweg wählen.
Ist eine Kündigung ohne Angaben von Gründen wirksam?
Kündigungen können grundsätzlich ohne Begründung ausgesprochen werden. Für Betriebe ab zehn Mitarbeitern gilt jedoch zunächst das Kündigungsschutzgesetz, wonach Kündigungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Diese Pflichtverletzung kann dann zur Begründung der Kündigung herangezogen werden.
Wann gilt Kündigungsschutzgesetz nicht?
Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Kleinbetrieben und Unternehmen mit bis zu zehn Vollzeitmitarbeitern nicht. Deshalb können diese hier leichter entlassen werden als in größeren oder großen Unternehmen. Allerdings darf auch in diesen Betrieben keine „hire and fire“-Mentalität herrschen.
Welche Kündigungsgründe nennen?
Gesetzlich sind Sie nicht verpflichtet, bereits im Kündigungsschreiben einen Kündigungsgrund anzugeben. § 623 BGB sieht für die Kündigung lediglich Schriftform vor, nur auf Nachfrage und auch nur in Fällen einer fristlosen Kündigung müssen Gründe genannt werden, § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB.
Bei welchen Betrieben gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Für wen gilt ein solcher Kündigungsschutz? Auf den Schutz durch dieses Gesetz kann sich nur berufen, wer in einem Betrieb arbeitet, in dem mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Alle Arbeitnehmer zusammengerechnet, müssen also mehr als zehn Arbeitsstellen ergeben – so verlangt es § 23 KSchG.
Was ist die Kündigungsfrist bei der Kündigung durch den Arbeitgeber?
Die Kündigungsfrist bei der Kündigung durch den Arbeitgeber richtet sich also stets nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Zu beachten ist dabei, dass bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt werden.
Was muss der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung angeben?
Zusammenfassung: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung nicht den Kündigungsgrund angeben. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen. Bei einer außerordentlichen Kündigung hat aber der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber den Grund nachträglich mitteilt (§ 626 Abs. 2 Satz 3 BGB).
Warum muss der Arbeitgeber Kündigungsschreiben hinweisen?
Im Kündigungsschreiben muss der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass es sich um eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen handelt. Des Weiteren bedarf es eines Verweises darauf, dass der Arbeitnehmer hierfür die Kündigung nicht gerichtlich anfechten darf (Klageverzichtsvertrag).
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Gründe für die Kündigung vorzulegen?
Der Arbeitgeber ist also nicht verpflichtet die Gründe für die Kündigung in der Kündigungserklärung darzulegen. Aus Sicht des Arbeitgebers macht dies auch Sinn. Der Arbeitgeber kann dann im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht zu den Gründen vortragen und ggf. auch noch Gründe nachschieben.