Wann muss ich mich arbeitslos melden wenn ich kündige?

Sobald die Kündigung da ist, muss man sich sofort bei der Arbeitsagentur melden. Wer das nicht tut, bekommt später beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Innerhalb von 3 Tagen nachdem man die Kündigung erhalten hat, muss man sich persönlich bei der nächstgelegenen Arbeitsagentur „arbeitsuchend“ melden.

Ist die Kündigung einer freiwilligen Krankenversicherung möglich?

Eine Kündigung einer freiwilligen Krankenversicherung ist nur möglich bei Nachweis einer anderen, anschließenden Krankenversicherung oder bei einer Abmeldung aus Deutschland z. B. wegen Auswanderung oder Langzeit-Auslandsaufenthalt. Der Begriff „freiwillige“ Krankenversicherung ist insofern irreführend. Nur der Eintritt ist freiwillig. Bis zum 1.

Ist eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt?

Eine Kündigung, die aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, wird im Arbeitsrecht als betriebsbedingte Kündigung bezeichnet. Ob Mitarbeiter deshalb gekündigt werden, hängt von der Entscheidung des Unternehmers ab. Kommt es zur Kündigungsschutzklage, muss der Arbeitgeber vor Gericht beweisen, weshalb der Arbeitsplatz abgebaut wurde .

Ist eine ordentliche Kündigung zulässig?

Wenn also dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen und dem Arbeitgeber somit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, ist eine ordentliche Kündigung rechtlich zulässig, obwohl der Arbeitnehmer eigentlich durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt ist.

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Welche Gründe können für die Kündigung führen?

Für die Kündigung können auch betriebliche Gründe wie die Stilllegung einer bestimmten Betriebsstätte, die Einführung neuer Produktionsmethoden und der damit einhergehende geringere Bedarf an Arbeitskräften gezählt werden. Auch sie können zur Entscheidung führen, Arbeitsplätze betriebsbedingt abzubauen.